Bürger setzen sich für andere Flugrouten ein Fluglärm: Stadt lehnt Bürgerantrag ab

Der Fluglärm war Thema im Umwelt- und im Hauptausschuss. Die Stadt lehnt einen Bürgerantrag ab, durch den Flachstartverfahren und Routen geändert werden könnten.

 Der Fluglärm über Meerbusch nervt viele Bürger.

Der Fluglärm über Meerbusch nervt viele Bürger.

Foto: RP/Ulli Dackweiler

Wenn Flugzeuge über das Stadtgebiet fliegen, müssen am Boden die Gespräche unterbrochen werden. Besonders schlimm ist der Fluglärm in Büderich und Lank-Latum. Weil immer mehr Flüge von und zum Düsseldorfer Flughafen fliegen, leiden auch die Meerbuscher immer mehr.

Eine Gruppe aus Lank-Latum hatte sich daher mit einer Bürgeranregung an die Stadt gewandt. „Wir sind nicht mehr bereit, die Belastungen durch den Flugverkehr, der Tag für Tag direkt über unseren Köpfen hinweg donnert, weiterhin zu tolerieren“, heißt es darin. Als Lösung forderten die Antragsteller drei Punkte: das Flachstartverfahren aufzuheben, eine Neu-Ausrichtung der Überflugroute Lank-Ost über landwirtschaftlich genutzte Flächen oder die Autobahn. Und darüber hinaus die Verteilung der Belastung neu zu prüfen. Die Verwaltung hatte empfohlen, dem Bürgerantrag in den Punkten 2 und 3 nicht zu folgen, die Mehrheit aus CDU und SPD stimmte der Stadt zu.

„Bei einer Verschiebung nach Osten über das ,freie Feld´ würden die Rheingemeinden zusätzlich betroffen. Diese Situation hatte bereits im Jahr 2000 dazu geführt, dass die damals getestete Optimierung rückgängig gemacht und der jetzige Zustand festgeschrieben wurde. Bei einer Verschiebung nach Westen wären Lank-West und Strümp betroffen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Und der Stadtrat war sich bisher immer einig: Eine Verschiebung soll nicht dazu führen, dass andere mehr oder neu belastet werden.

Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage betonte: „Unser Hauptfeind ist die Ausweitung der Kapazität“, dagegen wolle man so vorgehen, „dass wir ernst genommen werden.“ Wenn sie mit immer neuen Anträgen an die Lärmschutzkommission herantreten müsse, sei das ein Problem.Dem stimmte die SPD zu: „Ich sehe nicht, wie wir die Korridorfrage lösen und damit die Bevölkerung zufrieden stellen können. Das ist nicht machbar. Es tut mir leid, aber davon muss man sich verabschieden“, sagte Dirk Banse. Es mache keinen Sinn, immer wieder neue Forderungen bei der Deutschen Flugsicherung aufzustellen. „Dann wird man nicht mehr ernst genommen, davon kann man nur warnen.“

Auch CDU-Chef Werner Damblon sagte: „Die Berechnungen helfen uns nicht weiter, wir verschieben den Lärm nur. Lasst uns die Routendiskussion an dieser Stelle beenden, das sorgt nur für Unruhe und schwächt uns im weiteren Kampf.“

Beim Thema Flachstartverfahren sind sich Bürger, Politik und Stadt jedoch einig: Die Lärmbelastung im Ortsteil Büderich würde durch das Steigstartverfahren deutlich geringer ausfallen, die Bürgermeisterin hat daher einen Antrag für die Sitzung der Fluglärmkommission gestellt, die Empfehlung für das Steigstartverfahren in das Luftfahrthandbuch aufzunehmen. Am 20. November soll darüber entschieden werden.

Die Fluglärmkommission sei sowieso der richtige Ansprechpartner für alle Probleme rund um Flughafen und -lärm, glaubt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Karsten Sommer aus Berlin. Er hat im Auftrag der Stadt eine rechtsgutachterliche Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob es rechtliche Möglichkeiten für die Stadt gibt, auf die Startverfahren des Flughafens Einfluss zu nehmen. Nach seiner Meinung lassen sich keine Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens erkennen, die das Ziel haben, das Startverfahren NADP1 als Flugverfahrensregelung festzuschreiben. Bei diesem Verfahren erfolgt die Umschaltung von Start- auf Steigflug mit dem Einfahren der Klappen bei einer Flughöhe von 1500 Fuß, beim Verfahren NADP 2 schon bei 1000 Fuß. Verfahren 1, das bis zum Sommer 2014 eingesetzt wurde, führt zu einer Lärmentlastung im Nahbereich. Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage im Hauptausschuss am Donnerstagabend: „Wir haben keine Möglichkeiten, juristisch gegen die Verfahren vorzugehen.“

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