Meerbusch Meerbuscher freigesprochen

Meerbusch · Der 51-Jährige war wegen räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung angeklagt.

 Der Meerbuscher und ein 49-Jähriger, der den Meerbuscher und einen weiteren Mann anzeigte, hatten laut Anklage zusammen Geschäfte abgewickelt. Das vermeintliche Opfer erschien aber nicht zum Prozess.

Der Meerbuscher und ein 49-Jähriger, der den Meerbuscher und einen weiteren Mann anzeigte, hatten laut Anklage zusammen Geschäfte abgewickelt. Das vermeintliche Opfer erschien aber nicht zum Prozess.

Foto: Pixabay

Zu Prozessbeginn vor dem Schöffengericht in Mönchengladbach war zunächst nur der 51-jährige Mann aus Meerbusch gekommen. Der zweite Angeklagte, ein 48-jähriger Flame mit marokkanischen Wurzeln, war der Verhandlung erst einmal fern geblieben. Nach anderthalb Stunden Pause kam er dann doch. Der Prozess konnte beginnen.

Aber er stand unter keinen guten Vorzeichen. Denn der 49-jährige Mann aus Belgien, der die Angeklagten angezeigt hatte, war dem Prozess ferngeblieben, obwohl man ihm freies Geleit versprochen hatte. Der Staatsanwalt warf den beiden Angeklagten räuberische Erpressung mit Freiheitsberaubung vor.

Der Meerbuscher und der 49-Jährige, der dem Prozess ferngeblieben war, hatten laut Anklage zusammen Geschäfte abgewickelt. Am 26. August 2013 trafen sich die beiden Männer in einer Wohnung in Mönchengladbach. Unbekannte Mittäter sollen damals den Raum in der Wohnung verschlossen haben. Laut Anklage soll der 51-Jährige von dem Belgier 27 000 Euro gefordert haben. Die Summe schulde ihm der Kaufmann.

In die Wohnung kam damals noch der aus Marokko stammende Mit-Angeklagte und forderte von dem Belgier ebenfalls Geld, etwa 4000 Euro. Der Belgier habe erklärt, er könne die Schulden nicht zahlen. Dann soll der 48-jährige Angeklagte eine Pistole vom Kaliber neun Millimeter gezeigt haben. Nun sollen die Angeklagten von dem Belgier die Herausgabe des Ladenschlüssels von seinem Geschäft in Namur verlangt haben. Die Angeklagten sollen sich den Laden- und Autoschlüssel genommen und dann das Geschäft des Belgiers ausgeräumt haben. Die Beute sei ein Pfand für die Schulden gewesen, kein Raub. Alles sei einvernehmlich geschehen, so die Angeklagten. Der Meerbuscher hatte damals eine Armbanduhr ebenfalls als Pfand gegeben. Sie sei wertvoll. Tatsächlich war die Uhr gefälscht und völlig wertlos.

Das Gericht verlas eine Aussage des nicht erschienenen Zeugen bei der Polizei. Darin gab es Hinweise, dass das Ausräumen des belgischen Geschäftes in Namur möglicherweise im Einvernehmen erfolgt war. Am Ende waren die Verfahrensbeteiligten überzeugt, dass den Angeklagten die Taten nicht ohne Zweifel nachzuweisen seien. Immerhin hatte die belgische Staatsanwaltschaft Mitteilungen erst spät geschickt.

Das Schöffengericht sprach die Angeklagten auf Kosten der Staatskasse vom Vorwurf des Raubes frei. Schließlich sei der aus Marokko stammende Belgier trotz förmlicher Ladung nicht gekommen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort