Diskussionen über Tempo 30 Gonellastraße soll Tempo-30-Zone werden

Im Bau- und Umweltausschuss sind am heutigen Mittwoch mehrere Verkehrsthemen auf der Tagesordnung. Es geht um Tempolimits, die Sicherheit von Fahrradfahrern und dauerhaft belegte Parkplätze.

Schutz von Radfahrern Zurzeit ist auf der Gonellastraße in Lank-Latum Tempo 50 erlaubt. Ob das so bleibt, darüber entscheidet am heutigen Mittwoch der Bau- und Umweltausschuss. Die Alternative: Auf der Gonellastraße und der Claudiusstraße zwischen dem Übergang Hauptstraße/Gonellastraße und der Uerdinger Straße soll Tempo 30 eingeführt werden. Dadurch sollen vor allem Radfahrer geschützt werden. Denn in Kürze wird auf der Strecke vom Ismer Platz bis zur Kreuzung mit der Josef-Tovornik-Straße ein 1,50 Meter breiter Schutzstreifen für Fahrradfahrer markiert. Im Abschnitt auf der Claudiusstraße zwischen Ismer Platz und Uerdinger Straße ist das aber nicht möglich - der Platz reicht dafür nicht aus. Die Radfahrer müssen dann im Mischverkehr fahren. Damit sie dennoch sicher unterwegs sind, schlägt die Stadtverwaltung das niedrigere Tempolimit vor. Große Auswirkungen auf den Haushalt hätte diese Maßnahme nicht: Es würden nur geringe Kosten für die neuen Schilder entstehen.

Tempo 30 auf allen Straßen Auch eine Bürgeranregung ist Thema im Bau- und Umweltausschuss. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Meerbusch wünscht sich die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerhalb aller Ortschaften in Meerbusch. Der Antrag war schon einmal Thema im Ausschuss, im Juni 2017 hatten die Fraktionen das Thema vertagt, und die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 bis auf die Hauptverkehrsstraßen möglich ist. Im September vergangenen Jahres hatte die Stadt dann eine Straßenkarte vorgestellt, in der dargelegt wurde, für welche Straßen in den einzelnen Stadtteilen eine Änderung zu Tempo 30 möglich wäre. Das Ergebnis: An 29 Orten könnte die Geschwindigkeitsbegrenzung angepasst werden. 16 dieser Änderungen seien inzwischen auch bereits umgesetzt, teilt der Technische Dezernent Michael Assenmacher mit. Die anderen würden derzeit geprüft und dann umgesetzt.

Darüber hinaus gebe es aber keine rechtliche Grundlage oder Möglichkeit für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30. Denn grundsätzlich sieht der Gesetzgeber die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor. Dafür gibt es zwei Ausnahmen: Die Kommunen können eine Tempo-30-Zone etwa in Wohngebieten und an Straßen anordnen, die von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt und überquert werden. Allerdings nicht auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen. Auch eine Tempo-30-Strecke kann die Kommune einführen, wenn das zur Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beiträgt, z.B. in der Nähe von Krankenhäusern oder Pflegeanstalten.

Der BUND hatte auch vorgeschlagen, in Meerbusch einen so genannten Verkehrsversuch für ein flächendeckendes Tempo 30 durchzuführen. Dafür braucht es die Genehmigung der obersten Landesbehörde. Es gibt allerdings zurzeit einen solchen Versuch in Niedersachsen, das Verkehrsministerium in NRW wolle daher keinen Versuch durchführen, bis der aus Niedersachsen ausgewertet sei, schreibt Assenmacher.

Werbe-Anhänger verbieten Durch Anhänger, die dauerhaft auf Seitenstreifen geparkt werden, gehen im Stadtgebiet Parkplätze verloren. Das betrifft vor allem die Gemeindestraßen Winklerweg, Gottlieb-Daimler Straße, Brühler Weg sowie die L137 zwischen dem Erlenweg und der Marienburger Straße. Der Bau- und Umweltausschuss muss darüber entscheiden, ob dort künftig nur Autos parken dürfen. Die Verwaltung stelle seit mehreren Monaten fest, dass die Parkbuchten und -streifen durch Anhänger belegt werden, die in der Regel zu reinen Werbezwecken dort abgestellt werden, teilt Michael Assenmacher mit.

Eigentlich dürfen Anhänger dort maximal 14 Tage geparkt werden, diese Regelung helfe aber nicht, da „die Halter der Anhänger diese Regelungen kennen und die Anhänger zum nächsten freien Stellplatz versetzen“. Diese Dauerbelegung will das technische Dezernat verhindern, indem die Parkregelung auf Autos beschränkt wird. Auswirkungen auf den Haushalt hätte diese Regelung keine.

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