Prozess wegen Messerattacke Angeklagter aus Meerbusch pöbelt vor Gericht

Ein 34-jähriger Meerbuscher soll seine Ex-Freundin mit einem Messer angegriffen haben. Vor Gericht fiel er vor allem durch Pöbeleien aus, sodass er am Freitag in eine Zelle gebracht. Am Montag wird er gefesselt auf der Anklagebank sitzen.

 Der Angeklagte (verdeckt hinter dem Ordner) wartet auf sein Urteil, das am Montag am Landgericht Düsseldorf verkündet werden soll.

Der Angeklagte (verdeckt hinter dem Ordner) wartet auf sein Urteil, das am Montag am Landgericht Düsseldorf verkündet werden soll.

Foto: Marc Pesch

Mit einem Eklat ist am Düsseldorfer Landgericht der Prozess um eine gefährliche Messerattacke auf der Neusser Furth fortgesetzt worden. Der Angeklagte wurde nach wiederholten, aggressiven Pöbeleien vom Verfahren ausgeschlossen. Am nächsten Verhandlungstag soll er gefesselt auf der Anklagebank Platz nehmen. Richter Reiner Drees will am Montag das Urteil verkünden.

Mehrere Zeugenaussagen hatte der vielfach vorbestrafte 34-Jährige am Freitag immer wieder unterbrochen und gestört. Dem Richter wurde es daraufhin „zu bunt“. Er ließ den Neusser, der zuletzt in Meerbusch gewohnt hatte, von Wachtmeistern aus dem Verhandlungssaal in eine Zelle bringen. Gleichzeitig kündigte Richter Drees an, den Mann am Montag in Fußfesseln vorführen zu lassen – zum Schutz aller Beteiligten.

Nach dem turbulenten Beginn konnte das Verfahren mit der Aussage des psychiatrischen Sachverständigen fortgesetzt werden. Der Gutachter erklärte, eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sei beim Angeklagten nicht erkennbar. Allerdings habe er sich in merkwürdige Vorstellungen hineingesteigert. So behaupte der 34-Jährige bis heute, seine damalige Freundin habe ihn betäubt und anschließend ein Nacktvideo von ihm ins Internet gestellt. Auch wisse sie über einige „Leute“ Bescheid, die ihn einmal verprügelt hätten. Richter Reiner Drees hat jedoch große Zweifel daran, dass das angesprochene Video existiert. „Es gibt keine objektiven Hinweise darauf, auch auf dem Handy des Angeklagten wurde nichts gefunden“, so Drees.

Dennoch könnte der Angeklagte im Prozess mit einer milderen Strafe davonkommen, als anfangs von ihm befürchtet worden war. Die Anklage lautet zwar auf versuchten Totschlag, am Ende dürfte jedoch eine Verurteilung wegen Körperverletzung stehen. Das Gericht hat Zweifel daran, dass sich ein Tötungsvorsatz ausreichend belegen und beweisen lässt. Von daher sei eine Verurteilung wegen Körperverletzung aktuell eher wahrscheinlich, so der Richter in einer Zwischenbilanz am Ende des Verhandlungstages.

Am Montag hat die Verteidigung nochmals die Gelegenheit, weitere Beweisanträge zu stellen. Sollten diese ausbleiben, will das Gericht die Verhandlung mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung fortsetzen. In den Mittagsstunden soll das Urteil verkündet werden.

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