Meerbuscher Gesundheitsamt Neue Quarantäne-Regeln für Coronainfizierte

Meerbusch · Für Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, gelten neue Regelungen bezüglich der Quarantäne. Außerdem soll es bald mehr Testmöglichkeiten für Rückkehrer aus Risikogebieten geben.

 Für positiv geteste Personen gelten neue Quarantäneregelungen.

Für positiv geteste Personen gelten neue Quarantäneregelungen.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das Kreisgesundheitsamt hat die Länge der Quarantäne für Coronainfizierte verkürzt. Anstelle von 14 Tagen müssen positiv getestete Personen in Zukunft nur noch zehn Tage in Quarantäne bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass die Infizierten zum Ablauf der Frist seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. In allen anderen Fällen gelten jedoch die üblichen 14 Tage. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, der auch bereits andere Kommunen, beispielsweise die Stadt Düsseldorf, gefolgt sind.

Gleichzeitig registriert der Kreis auch vermehrt Meldungen von Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Aus dieser Gruppe stehen aktuell kreisweit 176 Person unter Quarantäne, 19 davon wohnen in Meerbusch. Die Gesamtzahl der Reiserückkehrer, die sich beim Gesundheitsamt gemeldet haben, beträgt im Kreis 1219 und 132 in Meerbusch. Wie viele Menschen insgesamt aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, lässt sich jedoch nicht nachvollziehen. So sind zwar Urlauber aus Risikogebieten aufgefordert, sich bei den Gesundheitsämtern nach ihrer Rückkehr zu melden, doch in der Praxis lässt sich das schwierig nachvollziehen. Denn an den Flughäfen werden keine Daten erfasst, sodass die Behörden selbst nicht nachverfolgen können, wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, und somit auf die Initiative der Menschen angewiesen sind.

Das könnte sich bald jedoch ändern. Die Gesundheitsminister wollen zukünftig an Flughäfen die Möglichkeit eines Tests vor Ort anbieten. Wenn dieser negativ ausfällt, soll auch die Quarantäne entfallen. Diese Tests sollen zunächst auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, Bundespolizisten sollen an den Flughäfen jedoch gezielt Rückkehrer ansprechen und auf den Test hinweisen. Gleichzeitig wird bereits eine gesetzliche Verpflichtung für die Tests geprüft.

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