Meerbuscher vor Gericht Freispruch für 31-jährigen Gärtner

Meerbusch · Der Meerbuscher soll aus einem Gartencenter in Ilverich eine Eibe gestohlen haben. Dafür war er vom Amtsgericht Neuss verurteilt worden. Das Urteil wurde nun aufgehoben.

 Das Landgericht Düsseldorf sprach den Gärtner aus Meerbusch frei.

Das Landgericht Düsseldorf sprach den Gärtner aus Meerbusch frei.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Mit einem ungewöhnlichen Fall musste sich jetzt das Landgericht Düsseldorf beschäftigen: Angeklagt war ein 31-jähriger Garten- und Landschaftsbauer aus Meerbusch. Der ehemalige Mitarbeiter eines alteingesessenen Gartencenters in Ilverich musste sich wegen Diebstahls verantworten.

Der Mann soll bei Gartenbau-Arbeiten in Düsseldorf eine teure „Spalier-Eibe“ mitgenommen und später im Garten seines Bruders eingepflanzt haben. Das Neusser Amtsgericht hatte den Meerbuscher Gärtner dafür bereits in erster Instanz zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen Diebstahls und zur Zahlung von 1690 Euro Wertersatz verurteilt – so viel hat die Eibe nach Darstellung der Neusser Richter zum Zeitpunkt des Verschwindens nämlich gekostet. Gegen das Urteil aus Neuss legte der Meerbuscher allerdings Berufung ein – daraufhin musste sich nun das Landgericht Düsseldorf mit dem Fall noch einmal beschäftigen.

Laut Anklage hatte der 31-Jährige gemeinsam mit einem Kollegen bei einer Familie in Düsseldorf Bäume eingepflanzt. Unter anderem sollten dort im Garten drei Eiben eingesetzt werden. Platz war letztlich allerdings nur für zwei „Spalier-Eiben“, sodass einer der Bäume wieder mit nach Meerbusch in das Gartencenter zurückgenommen werden sollte. Dort kam die Eibe nach Angaben der Geschäftsführung jedoch nie an. Vielmehr soll der wertvolle Baum verschwunden sein.

Die Geschäftsführung des Gartencenters und offenbar auch Kollegen hatten den Angeklagten im Verdacht – angeblich auch deshalb, weil er außer dem Baum noch Werkzeug gestohlen haben sollte. Zunächst sollen Mitarbeiter des Gartencenters auf eigene Faust „ermittelt“ haben.

So präsentierten sie vor Gericht ein Foto, was sie quasi „blind“ über einen Zaun hinweg vom Garten des Bruders des Angeklagten geschossen hatten. Darauf war zwar eine Eibe zu sehen – ob es sich dabei jedoch um die verschwundene Eibe handelte, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Sowohl die Mitarbeiter, als auch der Inhaber des Gartencenters konnte den Baum nicht eindeutig „identifizieren“.

Da auch eine Durchsuchung der Polizei bei dem Angeklagten ohne Ergebnis geblieben war und ebenfalls kein mutmaßlich gestohlenes Werkzeug bei dem 31-Jährigen gefunden wurde, hob das Landgericht Düsseldorf das Urteil des Neusser Amtsgerichts nun auf – der Gärtner wurde freigesprochen. Was aus der 15 Jahre alten Eibe letztlich geworden ist, konnte somit auch vor Gericht nicht mehr geklärt werden.

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