Beratung Kirche bietet Hilfe für Überschuldete

Meerbusch · 3300 Menschen in Meerbusch sind laut Schuldneratlas 2018 überschuldet. Doch nur ein Bruchteil davon holt sich professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatung. Oft jedoch erst dann, wenn es keinen Ausweg mehr gibt.

 Schuldnerberater Uwe Simons hilft seinen Klienten bei Themen wie Pfändung und Schuldentilgung.

Schuldnerberater Uwe Simons hilft seinen Klienten bei Themen wie Pfändung und Schuldentilgung.

Foto: Dackweiler, Ulli (ud)

Meist kommen Uwe Simons Klienten erst dann zu ihm, wenn nichts mehr geht. Wenn sich die ungeöffneten Briefe stapeln und bereits der dritte Kredit mit horrenden Zinsen aufgenommen wurde. „Wir sind wie eine Art Feuerwehr“, erzählt er. Uwe Simons arbeitet für die Schuldnerberatung des Sozialdiensts Katholischer Männer Neuss, die auch Schuldner in Meerbusch kostenlos berät. Die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit seiner Klienten sind unterschiedlich. Das reicht von fehlender Finanzkompetenz bis hin zu Arbeitslosigkeit oder gescheiterter Selbstständigkeit, wie er kürzlich dem Sozialausschuss berichtete.

3300 Menschen in Meerbusch sind nach Angaben des Schuldneratlas Deutschland überschuldet. Das heißt, sie können ihre Schulden mit der Menge ihrer Einnahmen nicht mehr decken. Doch mit rund 250 beratenen Personen im vergangenen Jahr nutzten weniger als zehn Prozent der Betroffenen die Möglichkeit einer Schuldnerberatung bei Uwe Simons und seinem Team. Das liegt zum einen an Scham oder Unwissen über mögliche Beratungsangebote. Zum anderen spielt aber auch eine falsche Einschätzung der Situation eine Rolle. „Viele Klienten wollen ihr Problem nicht wahrhaben oder hoffen, dass ihre Situation bald besser wird.“ Gleichzeitig versuchen sie, irgendwie den Kopf über Wasser zu halten. So werden Neuanschaffungen auf Kredit finanziert oder Ausgaben für Lebensmittel auf das Nötigste beschränkt.

Deshalb versucht Simons zu Beginn seiner Beratung eine Existenzsicherung seiner Kienten zu gewährleisten. Damit sind Miete, Strom und der Lebensunterhalt gemeint. Dazu hat der Gesetzgeber Freibeträge bestimmt, die nicht gepfändet werden dürfen. Diese liegen bei 1140 Euro vom monatlichen Einkommen beziehungsweise 1133,80 Euro bei dem sogenannten Pfändungskonto für eine alleinstehende Person.

Um sein Konto in ein Pfändungskonto umzuwandeln, ist ein Antrag bei der Bank nötig. Ist das vorhandene Konto bereits überzogen, empfiehlt Simons, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, um ein vollständiges Aufrechnen der Einkünfte mit dem Dispokredit zu vermeiden. Gleichzeitig sei es wichtig, alle Einnahmen auf das Pfändungskonto laufen zu lassen, da das Geld nur dort vor einer vollständigen Pfändung geschützt ist. Erst nach der Sicherung des Lebensunterhalts geht es um die Bedienung von Schulden. In vielen Fällen laufe es jedoch auf ein Insolvenzverfahren hinaus.

Zwar liegt der Anteil der überschuldeten Personen in Meerbusch mit 7,15 Prozent unter den Werten des Rhein-Kreises Neuss (10,52) und des Landes (11,63), doch ist hier der Anteil an Selbstständigen unter den Schuldnern verhältnismäßig hoch. Oft handle es sich dabei um gescheiterte Geschäftsideen, so Simons. Die Gründe für die Situation sind aber nicht automatisch selbst verschuldet. Besonders ältere Schuldner geraten durch plötzliche Arbeitslosigkeit oder den Tod des Ehepartners in finanzielle Not. Zudem sei die Verschuldungsgefahr im Niedriglohnsektor allgegenwärtig. „Das muss nur das Auto kaputt gehen, und das Kartenhaus bricht zusammen“, sagt Uwe Simons. Dann gehe es nicht nur um die Bedienung von Schulden, sondern auch darum, eine langfristige Perspektive für die Klienten zu schaffen.

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