Verkehr Gericht kippt Tempo 30 am Laacher Weg

Meerbusch · Künftig soll die Geschwindigkeitsbegrenzung nur noch auf einer 200 Meter langen Strecke direkt vor der Kita Sonnengarten gelten.

 In diesem Bereich vor der Kita Sonnengarten soll weiter Tempo 30 gelten – aber nur von 7 bis 17 Uhr.

In diesem Bereich vor der Kita Sonnengarten soll weiter Tempo 30 gelten – aber nur von 7 bis 17 Uhr.

Foto: ena

Im April 2017 hat der Bau- und Umweltausschuss mit großer Mehrheit Tempo 30 auf dem Laacher Weg in Büderich zwischen Neusser Straße und Römerstraße beschlossen. Einen Monat später wurden die Schilder aufgestellt. Nun müssen die Politiker wohl einen Schritt zurück machen in Sachen Lärm- und Umweltschutz.

In der nächsten Sitzung (Dienstag, 26. November, 17 Uhr, Techn. Rathaus, Wittenberger Str. in Lank) schlägt die Verwaltung vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufzuheben und lediglich für den rund 200 Meter langen Abschnitt des Laacher Wegs zwischen Badener Weg und Pfälzer Straße Tempo 30 zu beschließen. In diesem Bereich ist die Kita Sonnengarten. Allerdings soll die Regelung auch nicht mehr rund um die Uhr gelten, sondern nur während der Öffnungszeiten des Kindergartens von 7 bis 17 Uhr.

Technischer Beigeordneter Michael Assenmacher hatte zuletzt schon mehrfach angekündigt, dass es sein könnte, dass man die Geschwindigkeitsbegrenzung teilweise zurücknehmen müsse. Hintergrund: Jemand hatte gegen die Tempo-30-Regelung geklagt, nachdem sein Antrag auf Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung vom 27. Mai 2017 von der Stadt Ende Juli 2017 abgelehnt worden war. Vor gut vier Wochen gab es nun einen Ortstermin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Laacher Weg. Das Ergebnis: Die jetzige Beschilderung auf dem Laacher Weg sei nicht rechtmäßig. Weder handele es sich bei der Strecke um den unmittelbaren Bereich der Kita, noch sei die Situation dort als besonders gefährlich einzuschätzen. Das Gericht kritisiert, die Verkehrssituation sei nicht sorgfältig geprüft worden und schlägt vor, Tempo 30 auf den 200 Meter langen Abschnitt bei der Kita zu begrenzen. Kommt die Stadt dem nicht nach, wird das Gericht ein entsprechendes Urteil fällen.

Für alle, die sich Tempo 30 auf noch mehr Straßen in Meerbusch wünschen, ist das ein Rückschlag. Umweltexpertin Andrea Blaum von der BUND-Ortsgruppe Meerbusch etwa hatte immer wieder betont: „Wenn Fahrzeuge statt 50 nur noch maximal 30 Stundenkilometer fahren, sinkt die Lärmbelastung um drei Dezibel. Tempo 30 bedeutet neben weniger Lärm auch mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger, weniger Unfälle, bessere Luft und insgesamt eine höhere Lebensqualität.“ Je mehr Tempo 30 es im Meerbuscher Stadtgebiet gebe, desto besser wäre das für die Bürger.

Speziell zur Situation am Laacher Weg heißt es von der CDU Meerbusch: „Wir sind entsetzt.“ Es sei kaum zu glauben, dass ein Bürger auf dem Rücken der Kleinsten mit seinem Antrag vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommt, „nur um ein paar Minuten schneller vom Hohegrabenweg zur Neusser Straße zu kommen“. Die CDU fragt: „Bewegen sich die Kinder nur auf den 200 Meter vor der Kita? Was ist mit einem sicheren Hin- und Rückweg?“ Die Sicherheit der Kinder müsse Vorrang haben. Die Politiker bezweifeln zudem, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten werde, wenn davor und danach die Straße mit 50 km/h befahren werden darf. Die CDU ist sowohl über den Antrag des Bürgers als auch über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entsetzt, das Paragrafen über die Sicherheit der Kinder stellt.

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