Meerbusch Meerbusch erwägt Klage gegen Stärkungspakt

Meerbusch · Die Stadt rechnet mit zusätzlichen Kosten von 18 Millionen Euro. Der Kämmerer kritisiert: "Wir greifen unser Eigenkapital an, um damit die Ergebnispläne anderer Städte zu finanzieren"

Meerbusch: Meerbusch erwägt Klage gegen Stärkungspakt
Foto: Ulli Dackweiler

Die Stadt Meerbusch übt scharfe Kritik am so genannten Stärkungspakts Stadtfinanzen der rot-grünen Landesregierung. Der sieht die Einführung einer "Solidarumlage" für finanzschwache Kommunen vor. Nach Berechnungen der Stadtkämmerei muss Meerbusch als finanzstarke Kommune in den nächsten sieben Jahren jährlich rund 2,6 Millionen Euro in den Pakt zahlen, um finanzschwache NRW-Städte zu unterstützen. Macht bis zum Jahr 2020 insgesamt mehr als 18 Millionen Euro. "Damit werden Kommunen bestraft, die solide gewirtschaftet haben", kritisiert Bürgermeister Dieter Spindler (CDU). Diese so genannte Abundanzabgabe sei "untragbar". Spindler kündigte an, dass die Verwaltung prüfen werde, ob die Stadt Klage gegen den Stärkungspakt einreicht. Auch andere NRW-Kommunen erwägen, gerichtlich gegen den Stärkungspatk vorzugehen.

Kämmerer Helmut Fiebig kann die Folgen der Solidarumlage für Meerbusch bereits absehen: "Die Konsolidierungsbemühungen unseres Rates, der im Rahmen der Hausberatungen für 2013 rund 1,5 Millionen Euro eingespart hat, werden damit auf einen Schlag konterkariert." Da sich die Abundanz nach der Steuerkraft einer Stadt richtet, müsste Meerbusch selbst im Falle eines Haushaltssicherungskonzeptes weiter für Schwächere mitbezahlen. "Wir greifen unser Eigenkapital an, um damit die Ergebnispläne anderer Städte zu finanzieren", erklärt der Kämmerer und kritisiert: "Das ist volkswirtschaftlich skandalös."

Da ist es für ihn nur ein schwacher Trost, dass die Stadt Meerbusch noch in diesem Jahr unerwartet rund 2,4 Millionen Euro aus der Landeskasse erhält. Die Zahlung ergibt sich aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes zum so genannten Einheitslastenabrechnungsgesetz. 91 Städte und Gemeinden hatten im vergangenen Jahr Verfassungsbeschwerde gegen das Landesgesetz eingelegt und Recht bekommen. Das Gesetz enthalte den Kommunen Mittel vor, die ihnen kraft Bundesrecht zustehen, hieß es unter anderem in der Urteilsbegründung. Somit sei es rechtswidrig. In der Frage, wie das Urteil praktisch umzusetzen sei, erzielten Finanz- und Innenministerium sowie kommunale Spitzenverbände jetzt einen Kompromiss. Die "gemeindescharfe Modellrechnung" aus der hervorgeht, welche Rückzahlungen die Kommunen jeweils zu erwarten haben, ging jetzt im Rathaus ein.

Die Reaktion von Stadtkämmerer Helmut Fiebig auf den vermeintlichen Geldsegen aus Düsseldorf fällt verhalten aus: "Es handelt sich dabei nicht um eine Wohltat des Landes, sondern lediglich um eine Rücküberweisung von Geldern, die das Land zuvor in rechtswidriger Höhe von den Kommunen für den Aufbau Ost abgegriffen hat. Insofern freuen wir uns nicht, sondern nehmen die Nachricht gelassen zur Kenntnis."

(RP)
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