Gelände in Meerbusch Bauten auf dem Areal Böhler werden Denkmäler

Meerbusch · Sieben Gebäude und sogar die Werksmauer sollen Denkmäler und damit besonders geschützt werden. Viele Hallen dagegen nicht. Warum die Stadt nicht direkt das gesamte Areal schützen will.

Acht Bauwerke auf dem Areal Böhler hält die Stadt als Untere Denkmalbehörde für denkmalwert.

Foto: Böhler

Meerbusch wird um gleich mehrere Denkmäler reicher. Das berichteten Isabel Briese, Fachbereichsleiterin Stadtplanung, und Stephanie Beschle von der Unteren Denkmalbehörde am Mittwoch im Kulturausschuss. Auf dem Areal Böhler haben sie acht Bauwerke und Flächen ausgemacht, die sie für schützenswert halten. Dazu zählen folgende Bauten: das Kesselhaus mit Schornstein, die Transformatorenstation, der Wasserturm mit Brunnenanlage, die ehemalige Weichenmontage und Reparaturstätte, die Glüherei, der Blockplatz mit Krahnbahn und Resten der Gleisanlagen, der Winkelbunker und auch die Werksmauer mit Pförtnerhaus Tor II und Wiegehaus III. Derzeit laufe das Eintragungsverfahren für die Baudenkmäler.

Gemeinsam mit dem Eigentümer Jamestown und dem Landschaftsverband Rheinland habe man die Lage vor Ort lange bewertet. Dabei sei der Denkmalschutz auch im Einvernehmen mit dem Eigentümer, sagte Briese. Allerdings müsse man auch bereit für Kompromisse sein. Denn der Eigentümer wolle das Gelände noch mehr für die Bürger öffnen. Dazu könnten zum Beispiel auch weitere Durchgänge in die Werksmauer eingelassen werden. Das Areal soll als Gesamtensemble und mit seinem historischen Wert erhalten bleiben und sich gleichzeitig als Veranstaltungs- und Messefläche weiterentwickeln können.

„Wir haben gut überlegt, welche Gebäude einen Denkmalwert haben“, sagte Briese. Denn theoretisch sei es auch möglich gewesen, das gesamte Areal zu einem Denkmalbereich zu machen. Da der Eigentümer aber nicht vorhabe, das Ensemble zu verändern, habe man davon abgesehen. Stattdessen identifizierten die Planerinnen einige Gebäude, vor allem Werkshallen, als „erhaltenswert“. Das sei jedoch kein rechtlich bindender Begriff, die Gebäude unterliegen damit keinem besonderen Schutz. Man könne nun prüfen, ob eine Erhaltungssatzung für das Areal erstellt werden könnte, sagte Briese. Die nun anstehende Eintragung sei schon eine deutliche Verbesserung zum Status quo, jetzt könne man überlegen, welche Maßnahmen darüber hinaus sinnvoll sind.

(akir)