Meerbusch Historisch Der Werwolf von Büderich

Büderich · Ein Prozess aus dem Jahr 1714 belegt, dass damals der Glaube an Hexen und Werwölfe noch eine ernste Angelegenheit war. Johann Winkes musste sich gegen die Behauptung wehren, er mache junge Füchse.

 Johann Winkes, Besitzer des Winkesguts (r.), wurde beschuldigt, ein Werwolf zu sein. Die heutigen Gebäude wurden allerdings erst 1756 errichtet.

Johann Winkes, Besitzer des Winkesguts (r.), wurde beschuldigt, ein Werwolf zu sein. Die heutigen Gebäude wurden allerdings erst 1756 errichtet.

Foto: Repro Kunze / Stadtarchiv/Repro Kunze

Während für den mittelalterlichen Menschen der Teufel stets ums Eck lauerte, war es für die Büdericher des beginnenden 18. Jahrhunderts noch längst nicht ohne, wenn es um Hexen und Werwölfe ging. Zwar baute man keine Scheiterhaufen mehr und ging auch nicht mit Fackeln und Mistgabeln auf die Jagd, aber man besaß wohl noch so viel Aberglauben, dass man solche Dinge doch nicht auf die leichte Schulter nahm.

So ging es zumindest Johann Winkes, den der Landwirt Johann Pütz vor Gästen als Werwolf beschimpft hatte. Für Winkes war die Sache so ernst, dass er vor das zuständige „Freye Schwerdtgericht Ambts und Statt Lynn“ zog. Hier war man offenbar längst so aufgeklärt, nicht dem Beschuldigten den Prozess zu machen, sondern das ganze als – immerhin schwerwiegende – Beleidigungsklage aufzufassen. Immerhin drohten dem Verleumdeten bei abergläubischen Zeitgenossen handfeste Nachteile. Zunächst sollten sich die Kontrahenten in einem außergerichtlichen Vergleich einigen, als das nicht fruchtete, wandte sich Winkes erneut an Schultheiß und Schöffen zu Linn, um „ihme zu völliger Satisfaction“ auch im Interesse des Staates zu verhelfen. Also wurden die Kontrahenten, das Wirtspaar Camp und die Gäste des Abends vorgeladen.

Während die Wirtsleute Hermann und Anna Camp die Aussage unter Eid verweigerten, sagte zunächst die Magd aus, dass der Halbwinner Pütz den Winkes im Rahmen eines „Gelachs“ – also einer Feierlichkeit – als Grießbart und alten Werwolf gescholten und ihm unterstellt habe, er könne junge Füchse machen. Nur 100 Jahre zuvor hätte das im Erzstift Köln für einen veritablen Hexereiprozess gereicht. Denn Füchse oder Mäuse machen konnte typischerweise nur, wer mit dem Teufel im Bunde stand, hieß es damals. Auch berichtet die Magd, dass Pütz sich an dem Abend am Wacholderwasser gelabt habe.

Hildebrand Fiegen hatte mitbekommen, dass Pütz über diese Dinge zwar geredet habe, ob aber Winkes beleidigt worden sei, davon habe er nichts mitbekommen. Auch Peter Pütz, ein Neffe des Beklagten, wollte nichts gehört oder gesehen haben, während Wilhelm Rethers zwar vom Grießbart gehört habe, nicht aber vom Füchsemachen.

Damit blieb die Sachlage insgesamt unklar, aber immerhin ging man wohl davon aus, dass hier eine massive Beleidigung vorlag und sandte das Vernehmungsprotokoll an die nächsthöhere Instanz ein. Von hier hören wir allerdings nichts mehr über den Fall.

Allerdings schein Johann Pütz ein außerordentlich unsympathischer Zeitgenosse gewesen zu sein, der schon am 21. Februar 1715 wieder vor Gericht in Erscheinung tritt. Neben der Landwirtschaft beherbergte auch er Gäste und geriet mit drei durchreisenden Studenten, die bei ihm logierten, in Streit. Dabei kamen auch Messer zum Einsatz. Pütz behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben, aber seine eigene Frau bezeugte, keine Messer bei den Studenten gesehen zu haben.

Doch Pütz hatte Glück. Da die Studenten arm waren, wollten sie einen langen Prozess vermeiden und waren mit einem schnellen Vergleich zufrieden. So zahlte Pütz nur fünf Reichstaler für die Arztkosten und die erlittene Verletzungen. Sicher war Pütz erleichtert, dass nicht innerhalb von Wochen ein zweites Protokoll nach Köln oder Bonn geschickt wurde.

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