Meerbusch Land: Meerbuscher Nitratwerte "schlecht"

Meerbusch · Das Landesumweltamt liefert nach den Protesten von Bürgern über die Güllebelastung neue Zahlen.

 Die Karte zeigt die Nitratbelastung in Meerbusch - "rot" bedeuten schlechte Nitratwerte". Das liegt an Meerbuschs ländlicher Prägung.

Die Karte zeigt die Nitratbelastung in Meerbusch - "rot" bedeuten schlechte Nitratwerte". Das liegt an Meerbuschs ländlicher Prägung.

Foto: Quelle elwas

Die Bodenbelastung mit Nitrat ist in Meerbusch schlechter als in anderen Regionen des Landes. Das geht aus einer Auswertung hervor, auf die das Landesumweltamt (LANUV) auf Anfrage unserer Redaktion hingewiesen hat. Das Kartenmaterial aus dem Fachinformationssystem "Elwas-Web" zeigte auf den Jahren 2007 bis 2012 basierende Daten zu Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie an. In Meerbusch zeigt diese Karte für Nitratbelastung komplett rotes Gebiet an - "schlecht" bedeutet dies. Rot ist in dieser Karte allerdings der gesamte landwirtschaftlich geprägte Niederrhein markiert, das Ruhrgebiet hingegen ist grün.

Meerbusch: Land: Meerbuscher Nitratwerte "schlecht"
Foto: Busch, Franz-Heinrich sen. (bsen)

Die Nitratbelastung ist relevant für den Grundwasserschutz. "In NRW haben wir überall dort schlechte Grundwasserqualität, wo viel intensive Landwirtschaft betrieben wird", sagt Birgit Kaiser de Garcia, Sprecherin des Ministeriums LANUV NRW.

Meerbuscher Bürger hatten sich in den vergangenen Tagen bei unserer Redaktion gemeldet und auf die Gülletransporte aus den Niederlanden nach Deutschland hingewiesen. Unsere Redaktion kontaktierte daraufhin sowohl Landwirte (gestriger Bericht) als auch das Landesumweltamt NRW, das erst gestern antwortete. Vermutungen von Bürgern, dass das Aufbringen von Gülle aus den Niederlanden in Deutschland verboten ist, widerspricht das Landesumweltamt. Ministeriumssprecherin Birgit Kaiser de Garcia merkt an, dass Gülle generell innerhalb der EU ohne Genehmigung verbracht werden darf, sofern sie pasteurisiert ist. Das heißt, sie muss bei Hitzebehandlung von mindestens 70 Grad Celsius über einen Zeitraum von mindestens 60 Minuten erhitzt werden. "Ist die Gülle unbehandelt, also nicht erhitzt, bedarf die Verbringung der Zustimmung des aufnehmenden EU-Staates." NRW stimme ausschließlich der Verbringung von Geflügelkot und Pferdegülle zu. Wird die Gülle auf landwirtschaftliche Flächen verteilt, sei dem Antrag eine Bescheinigung der Landwirtschaftskammer NRW beizufügen. Darin soll erkennbar sein, wie viel die betroffenen Flächen an Dünger aufnehmen können. "Das LANUV genehmigt grundsätzlich nicht mehr als die Bescheinigung erlaubt, um eine Überdüngung von Flächen zu verhindern."

Direkte Bodenproben werden aber nicht genommen. "Wir wissen hier lediglich, wie viel unbehandelte Gülle genehmigt wurde - wie viel davon auch verbracht oder auf Flächen ausgebracht wurde, ist hier nicht bekannt", teilt Kaiser de Garcia mit.

Der Meerbuscher Lohnunternehmer Frank Neukirchen, er bringt auch Gülle aus den Niederlanden auf Meerbuscher Äckern aus, betont, dass aus seiner Sicht die Nitratbelastung in Meerbusch nicht zu hoch sei. "Das Grundwasser muss hier nicht aufwendig aufbereitet werden", argumentiert er. Neukirchen verweist darauf, dass die Pflanzen Nitrat zum Wachsen brauchen. "Es ist alles eine Frage der Dosierung." Die Landwirte würden Kontrollen unterliegen.

(RP)
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