Meerbusch Krefeld will Stromleitung auf Meerbuscher Gebiet verlegen lassen

Meerbusch · Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt heute über die Klage der Stadt Krefeld gegen gegen die 380-kv-Hochspannungsleitung von Amprion

Meerbusch: Krefeld will Stromleitung auf Meerbuscher Gebiet verlegen lassen
Foto: RP/Radowski

Der mit Spannung erwartete Prozess um die Krefelder Klage gegen die 380-kv-Stromleitung startet heute um 10 Uhr beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Krefeld fordert, dass die Stromleitung hinter die A 44 auf Willicher und Meerbuscher Gebiet verlegt wird, wie das Gericht in seiner Terminankündigung schreibt.

Zum Hintergrund: Die neue 7,3 Kilometer Stromleitung ist wegen der Energiewende nötig und wird im Korridor einer bereits vorhandenen alten Trasse im Krefelder Abschnitt zwischen Fellerhöfe und St. Tönis verlegt. Am Ende wird das mit dem Bau beauftragte Unternehmen Amprion acht Millionen Euro allein in Krefeld verbaut haben — bei einer Niederlage vor Gericht bedeutete dies eine Fehlinvestition. "Wir rechnen nicht mit einer Niederlage", betonte Amprion-Sprecher Andreas Preuß.

Die Inbetriebnahme sei — bei erfolgreichem Ausgang des Gerichtsprozesses schon für April 2014 geplant. Amprion wird durch die Rechtsanwälte Hermann Patt, Peter Fischer und Armin Feuring vertreten, deren Gemeinschaftskanzlei seine Sitze und Dresden, Düsseldorf in Chemnitz hat.

Im Kern richtet sich die Krefelder Kritik gegen die Tatsache, dass Amprion die Leitung nicht teilweise als Erdkabel errichtet. 2,5 der 7,3 Kilometer langen Leitung sollten aus Krefelder Sicht in Erdkabelbauweise verlegt werden. Gegenstand der Klage ist außerdem die Kritik, dass im Planfeststellungsbeschluss alternative Trassen nicht ausreichend geprüft wurden, dass der Betrieb der Leitung zu nicht hinnehmbaren Immissionen führe und dass eine ausreichende Dokumentation der Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung fehle. Der Krefelder Rat hatte deshalb entschieden, einen Rechtsanwalt mit der Klage zu beauftragen. Zuletzt äußerte aber unter anderem CDU-Fraktionschef Wilfrid Fabel im Finanzausschuss seine Skepsis am erfolgreichen Ausgang des Prozesses. Im ersten Eilverfahren scheiterte Krefeld vor Gericht.

Rechtsanwalt Philipp Heinz aus Berlin, der die Krefelder Interessen vor Gericht vertritt, hat dennoch Hoffnung. "Das Ganze ist eine Bewertungsfrage und wir kennen die vorläufige Bewertung des Gerichts aus dem Eilverfahren. Allerdings hat das Gericht zwischenzeitlich den Hinweis gegeben, dass es gegebenenfalls auch über Gesichtspunkte reden will, die es im einstweiligen Verfahren noch für ausgeschlossen gehalten hat", sagte Heinz. Konkret meint Heinz die 2013 geänderte Strahlenschutzverordnung, wonach die Überspannung von Wohngrundstücken durch neue 380-kV-Freileitungen nunmehr ausgeschlossen ist.

(sep)
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