Meerbusch Konverter-Standort in Kaarst nur nach Neuplanung?

Meerbusch · Die Stadt Kaarst hat den Erörterungstermin zur Fortschreibung und Änderung des Regionalplans Düsseldorf genutzt, um hinsichtlich der direkt an der Stadtgrenze zu Meerbusch liegenden Dreiecksfläche die eigene Position noch einmal deutlich zu machen. Aus Sicht der Stadt stand dabei insbesondere die Frage im Vordergrund, ob und unter welchen Voraussetzungen die Festlegung der Fläche als Bereich zur Sicherung und Abbau von Bodenschätzen geändert beziehungsweise aufgehoben werden kann. Dies wären die Voraussetzungen dafür, auf der genannten Fläche statt einer Kiesabgrabung einen Stromkonverter zu betreiben.

Nach Auffassung der Kaarster Stadtverwaltung ist eine solche Änderung beziehungsweise Aufhebung nur dann möglich, wenn es eine vollständige Überprüfung der bisherigen Konzentrationsflächenplanung gibt, heißt es in einer Stellungnahme. Für Kaarsts Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus ergibt sich daraus: "Die Flächenplanung zum Rohstoffabbau, wie sie in der derzeit gültigen 51. Änderung des Regionalplans vorliegt, ist höchstrichterlich durch das OVG Münster bestätigt worden. Sollte eine einzelne Fläche anders genutzt werden sollen, schließt sich aus unserer rechtlichen Auffassung daran eine nahezu vollständige Neuplanung der Konzentrationsflächenplanung an." Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie die Bezirksregierung Düsseldorf die vorgetragenen Argumente bewertet und welche Entscheidung der Regionalrat trifft.

Vier Tage lang hatten Vertreter der von der Standortsuche betroffenen Kommunen und sonstige Beteiligte sowie die Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde im Bürgerhaus Erkrath-Hochdahl den Regionalplan Düsseldorf (RPD) erörtert. Die Bezirksregierung wird erst eine von Hinweisen aus der Erörterung prüfen und dann im nächsten Schritt den Regionalrat Düsseldorf über das Ergebnis unterrichten. Danach wird die weitere Erarbeitung des Regionalplans abgestimmt. Da die Bezirksregierung davon ausgeht, dass voraussichtlich noch wesentliche Änderungen am Planentwurf vorzunehmen sein werden, ist im Sommer mit dem Beginn einer weiteren, inhaltlich begrenzten Beteiligungsrunde zu rechnen.

(RP)
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