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Konverter-Bau in Meerbusch BVferG leitet Beschwerde an Bund und Land weiter

Meerbusch · Das Karsluher Gericht gibt den Behörden und Gremien bis Juli 2020 die Gelegenheit, Stellung zur Verfassungsbeschwerde der Stadt Meerbusch zu nehmen. „Ein gutes Signal“, sagt die Bürgermeisterin.

 Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

(RP) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat überraschend mitgeteilt, dass es die bereits im Juli 2013 eingereichte Verfassungsbeschwerde der Stadt Meerbusch gegen das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der deutschen Elektrizitätsnetze“ nun allen betroffenen Bundes- und Landesbehörden zugestellt habe. Bis Juli 2020 haben die Behörden und Gremien – darunter Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt und die Fachministerien von Bund und Land – Gelegenheit, zur Meerbuscher Verfassungsbeschwerde Stellung zu nehmen.

Was bedeutet das für das „Gesamtprojekt Stromkonverter? Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage sagt: „Die Festschreibung Osteraths als Netzverknüpfungspunkt im Bundesgesetz war für uns die Ursache allen Übels“. Das bestehende Osterather Umspannwerk sei auf diese Weise zur wichtigen Schnittstelle auf der geplanten Nord-Süd-Stromautobahn gemacht worden und damit zugleich auch zum naheliegenden Standort für den geplanten Stromkonverter. Eine objektive Prüfung alternativer Standorte für den Konverter und anderer Stromtrassenverläufe sei damit vernachlässigt worden.

Die aktuelle Nachricht aus Karlsruhe sei ein gutes Signal: „Sie gibt uns einerseits Anlass zu vorsichtigem Optimismus, andererseits dürfen wir sie aber auch nicht überbewerten.“ Die Zustellung an die verschiedenen Bundes- und Landesorgane allein sage noch nichts darüber aus, ob die Verfassungsbeschwerde zugelassen würde oder gar Erfolg haben könnte. Sie werte den Vorgang aber als starkes Indiz dafür, dass das Gericht die Argumente der Stadt ernst nehme.

Interessant sei auch der Zeitpunkt der gerichtlichen Mitteilung, so Mielke-Westerlage. Gerade laufen sowohl das Bundesfachplanungsverfahren für den Ultranet-Trassenkorridor als auch das von Amprion beantragte Konverter-Genehmigungsverfahren selbst. Gegen beide Vorhaben hat die Stadt dieses Jahr ausführliche Stellungnahmen abgegeben. Die Antragsunterlagen von Amprion zum Konverterbau werden derzeit vom Rhein-Kreis Neuss geprüft. Vor dem Hintergrund der neuen Nachricht aus Karlsruhe hat Mielke-Westerlage umgehend Landrat Hans-Jürgen Petrauschke gebeten, nun erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

(RP)
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