Meerbusch Inklusion — Kreis warnt vor finanzieller Belastung

Meerbusch · Der Rhein-Kreis Neuss will das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung nach Kräften unterstützen, sieht aber große finanzielle Probleme auf die Kommunen zukommen.

 Am Mataré-Gymnasium musste umgebaut werden, damit ab September dort Förderschüler unterrichtet werden können.

Am Mataré-Gymnasium musste umgebaut werden, damit ab September dort Förderschüler unterrichtet werden können.

Foto: U.D.

"Für die Inklusion müssen viele Schulen umgebaut, weitere Lehrer eingestellt und neue Hilfsmittel angeschafft werden", begründet Landratsvertreter Jürgen Steinmetz seine Bedenken. So mussten beispielsweise am Mataré-Gymnasium in Büderich bauliche Veränderungen für die zum neuen Schuljahr eingerichtete Gruppe von Förderschülern vorgenommen werden.

Wie die kommunalen Spitzenverbände fordert deshalb auch der Rhein-Kreis Neuss das Land Nordrhein-Westfalen auf, die zusätzlichen Kosten entsprechend dem Konnexitätsprinzip ("Wer bestellt, bezahlt") zu übernehmen. "Statt Inklusion als neue Aufgabe der kommunalen Schulträger anzuerkennen und im Gesetz zu formulieren, versucht das Land, den Großteil der Verantwortung auf die Kommunen als Schulträger abzuwälzen und sich einer Kostenübernahme zu entziehen", kritisierte jüngst der Deutsche Städtetag in einer Erklärung. "Das wird weder einer vernünftigen Umsetzung der Inklusion noch der dramatischen Finanzsituation vieler NRW-Kommunen gerecht", hieß es.

Steinmetz teilt diese Kritik. "Die Inklusion darf nicht aus finanziellen Gründen und zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung scheitern", so die Landratsvertreter. Das Land übertrage den Kommunen "eine qualitativ und quantitativ neue Aufgabe" und habe deshalb für die passenden finanziellen Bedingungen zu sorgen. "Kinder und Jugendliche dürfen im Rahmen von inklusivem Lernen nicht schlechter gefördert werden als bislang in unseren glänzend funktionierenden Förderschulen", fordert Steinmetz. Es sei nicht akzeptabel, dass die Qualität der inklusiven Beschulung von den sehr unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Kommunen abhänge. Das widerspreche dem verfassungsrechtlich gebotenen Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Chancengerechtigkeit für alle Kinder.

(RP)
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