Winter in Meerbusch Fegen gegen den Schnee

Die Polizei meldet keine schweren Unfälle, die Rheinbahn hatte nur leichte Verspätungen: Der Wintereinbruch ist in Meerbusch glimpflich abgelaufen. Die Stadt gibt einige Tipps und erklärt ihren Winterdienst.

 Jessica Faraguna  aus dem Team von Patrick Treutlein fegte gestern kurzerhand den Bürgersteig vor dem Geschäft am Pfarrgarten.

Jessica Faraguna  aus dem Team von Patrick Treutlein fegte gestern kurzerhand den Bürgersteig vor dem Geschäft am Pfarrgarten.

Foto: RP/Anke Kronemeyer

(ak/ena/RP) Jessica Faraguna greift sich kurzerhand den Besen und fegt in kräftigen Zügen den Gehweg. Nicht, dass noch ein Kunde ihres Chefs Patrick Treutlein ausrutscht und sich verletzt. Und so war der Bürgersteig „Am Pfarrgarten“ in Büderich sicher für alle. Und damit ist gleich ein wichtiges Thema in diesen Tagen angesprochen: die „Fegepflicht“ der Hauseigentümer oder Mieter. Denn die sind selbst dafür verantwortlich, dass die Bürgersteige vor den Häusern frei von Schnee sind. Darauf weist die Stadt Meerbusch aus aktuellem Anlass noch mal hin.

     Die Fahrzeuge des Winterdienstes sind nach einem festen Fahrplan im Einsatz.

Die Fahrzeuge des Winterdienstes sind nach einem festen Fahrplan im Einsatz.

Foto: Ja/Dackweiler, Ulli (ud)/Stadt Meerbusch

Ansonsten ist der erste große Schnee-Tag für Meerbusch glimpflich abgelaufen. „Keine schweren Unfälle“, sagt die Polizei. Einzig zwei Autos seien auf der Strümper Straße in Osterath zusammengestoßen. Dabei sei zwar hoher Sachschaden entstanden, es wurde aber niemand verletzt. Auch bei der Rheinbahn lief alles normal. Rheinbahn-Sprecherin Heike Schuster: „In Meerbusch hatten wir am Mittwoch keine Ausfälle oder Unfälle. Weil der Schneefall ja absehbar war, haben wir vorab alles in unserem Winterplan geregelt, beispielsweise, dass in den Depots Schnee geräumt wurde, damit die Busse pünktlich losfahren konnten. In Meerbusch kam es bis mittags lediglich zu leichten Verspätungen wegen des Schnees und der Glätte, auch deshalb, weil die Autos insgesamt langsamer unterwegs waren. Vielleicht sind auch einfach mehr Leute aufs Auto umgestiegen, so dass es etwas voller war auf den Straßen. Insgesamt war das aber nichts Großes.“

Die Stadt nimmt Schnee, Glatteis und den Winter generell zum Anlass, grundsätzliche Rechte und Pflichten zu benennen: Die Stadt hat Reinigungs- und Winterdienstpflicht für Fahrbahnen, Radwege und gemeinsame Rad- und Gehwege in der Baulast der Stadt und für ihre eigenen Grundstücke. Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geräumt oder gestreut.

 Was sagen einschlägige Urteile?

Verpflichtend muss die Winterwartung nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen und Straßen geleistet werden.

 Wie ist der Winterdienst in Meerbusch organisiert? Organisation und Ablauf des Winterdienstes sind in einer sogenannten Dezernatsverfügung geregelt, die regelmäßig angepasst wird.

Wann kommt der Winterdienst zum Einsatz?

Entweder nach Meldung des Wetterdienstes ab einer Temperatur unter + 3° C, nach Wetterwarnung Glätte und/oder Schneefall, Frost, Tauwetter oder auch nach entsprechenden Meldungen von Polizei, Feuerwehr, Taxizentrale oder Rettungsdienst.

Wie werden Personal und Fahrzeuge eingesetzt?

Wird festgestellt, dass ein Einsatz erforderlich ist, entscheidet der Einsatzleiter, welche Streustufe ausgerufen wird. Er informiert die Mitarbeiter über eine Telefonkette und ordnet an, welche Streumittel in welcher Menge gestreut werden.

Wie ist der Winterdienst aufgestellt?

Zur Verfügung stehen 65 Mitarbeiter und zwölf Hausmeister. Hinzu kommen zwei Landwirte, die sich mit ihren Maschinen um rund 70 Kilometer Radwege im Stadtgebiet kümmern. Insgesamt können drei Groß-Lkw mit Streuer und Räumschild, zwei Fremdunternehmer mit Traktoren mit Streuer/Räumschild, fünf Kleintraktoren und acht Fußkolonnen eingesetzt werden. Das Salzlager auf dem neuen Bauhof mit Streusalz-Silo fasst 150 Tonnen.

Wann rücken die Fahrzeuge aus?

Die Einsatzfahrzeuge beginnen ihren Dienst montags bis freitags ab 4 Uhr morgens, samstags ab 5 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 6 Uhr. Nach dem Streueinsatz melden sich die Mitarbeiter beim Einsatzleiter zurück, und der Einsatz wird im sogenannten Streubuch dokumentiert. Die Streufahrzeuge verfügen zudem über GPS-gesteuerte Aufzeichnungsgeräte. Kolonnen, die zu Fuß im Streudienst sind, füllen „Routenblätter“ aus.

Welche Einsatzstufen gibt es?

Die Einsätze sind je nach Intensität der Wetterlage in drei Stufen eingeteilt: Stufe C gilt zum Beispiel bei Reifglätte, dann sind drei Fahrzeuge im Einsatz, die sich nur um den Winterdienst auf Fahrbahnen kümmern. Bei Stufe B – zum Beispiel bei starkem Frost mit Niederschlägen – sind zusätzlich drei weitere Autos für den Winterdienst auf Rad- und Gehwegen im Einsatz. Stufe A bedeutet extreme winterliche Wetterlage, dann herrscht allgemeine Rufbereitschaft, alle verfügbaren Fahrzeuge und Handkolonnen sind im Einsatz.

Welche Straßen werden vorrangig gestreut, welche nicht?

Für den Winterdienst sind die 259 Kilometer Straße, die in der Reinigungspflicht der Stadt liegen, in Streu- und Räumstufen eingeteilt. Was wurde nach dem Schneewinter 2011/2012 verbessert?

Für den Baubetriebshof wurde eine überdachte Schüttgutbox mit 50 Tonnen Fassungsvermögen angeschafft. Eine weitere soll im nächsten Jahr folgen. Im Stadtgebiet wurden vier Schüttgutboxen mit einem Fassungsvermögen von je 550 Litern aufgestellt, weitere sollen folgen. Mit Straßen NRW (150 Tonnen) und der Firma Hamann (500 Tonnen) wurden neue Salzlieferverträge abgeschlossen. Bei einem Engpass sorgt der Lieferant innerhalb von 48 Stunden für Nachschub. Salz, das nicht abgerufen wird, wird auf dem Firmengelände für Meerbusch eingelagert.

Wann und wie müssen Hauseigentümer und Anwohner Schnee und Glätte beseitigen?

Um Gefährdungen durch Eis und Schnee weitgehend gering zu halten, müssen städtische Kräfte und Hauseigentümer und Anwohner gleichermaßen mit zupacken. Soweit ihnen die Straßenreinigung obliegt, sind sie auch zum Winterdienst verpflichtet. In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis zum Morgen des da­rauffolgenden Tages, und zwar werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.

Salz oder sonstige Mittel in Meerbusch zum Auftauen zu verwenden, ist Privatleuten grundsätzlich verboten. Besser sind Granulat oder Splitt.

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