Pandemie in Meerbusch Corona: Kreis setzt neue Quarantäneregeln schon jetzt um

Meerbusch · Die neuen Isolations- und Quarantäneregeln treten in Nordrhein-Westfalen offiziell erst mit einer neuen Verordnung in Kraft. Der Rhein-Kreis Neuss hat aber beschlossen, die neuen Quarantänefristen ab sofort umzusetzen.

 Die neuen Quarantäne-Bestimmungen der Bund-Länder-Konferenz gelten im Rhein-Kreis Neuss und damit auch in Meerbusch ab sofort.

Die neuen Quarantäne-Bestimmungen der Bund-Länder-Konferenz gelten im Rhein-Kreis Neuss und damit auch in Meerbusch ab sofort.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

Meerbusch (RP) Bund und Länder haben sich am Freitag auf neue Isolations- und Quarantäneregeln geeinigt. Diese treten in Nordrhein-Westfalen offiziell erst mit einer neuen Verordnung in Kraft. Der Rhein-Kreises Neuss hat beschlossen, die neuen Quarantänefristen ab sofort umzusetzen. Dabei wird die Regelung nicht nur für neue Fälle angewandt, sondern auch für Infizierte und Kontaktpersonen, deren Quarantäne aktuell schon läuft.

„Eine lange Quarantäne ohne Freitestmöglichkeiten wäre den Bürgern nach den jüngsten Beschlüssen kaum noch zu vermitteln. Wir nutzen daher die Möglichkeit sogenannter Einzelfallentscheidungen zur sofortigen Umsetzung der vereinfachten Regeln“, begründet Landrat Hans-Jürgen Petrauschke die Entscheidung. Die neuen Vorgaben werden auch für alle umgesetzt, deren Quarantäne noch läuft. „Wer durch die neuen Regelungen schon früher aus der Quarantäne entlassen werden könnte, soll keinen Nachteil haben“, erläutert Kreisdirektor und Krisenstabsleiter Dirk Brügge. Der Großteil der zuletzt durch die Ordnungsämter schriftlich verfügten Quarantänen wird in den nächsten Tagen auslaufen.

Für alle bereits verschickten Quarantänebescheide haben das Gesundheitsamt und die kommunalen Ordnungsämter folgende Vorgehensweisen abgestimmt: Wer als Kontaktperson, auch zu einem Omikron-Fall, in Quarantäne ist, nicht positiv getestet wurde und zudem geboostert ist oder dessen letzte Impfung oder Corona-Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt, darf die Quarantäne unmittelbar beenden, ohne dass erst ein weiterer Bescheid abgewartet werden muss.

Für den Nachweis des Negativtests zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne hat der Rhein-Kreis Neuss ein Online-Formular erstellt. Infizierte oder Kontaktpersonen aus dem Kreisgebiet laden das negative Testergebnis zur vorzeitigen Beendigung ihrer Quarantäne unter folgendem Link hoch: rkn.nrw/freitestung. Enge Kontaktpersonen im schulischen Umfeld und in Kitas, die an regelmäßigen Testungen teilnehmen, können die Quarantäne mit einem negativen Schnelltest an Tag 5 beenden und diesen hier hochladen: rkn.nrw/freitestung-schule.

Bund und Länder haben sich in ihrem Beschluss darauf verständigt, die Quarantäne- und Isolationsregeln wie folgt anzupassen: Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.

Ansonsten gilt generell: Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation bzw. Quarantäne nach zehn Tagen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten, wenn keine Symptome einer Erkrankung vorliegen. Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas, die an einer regelmäßigen Testung teilnehmen. Diese können sich als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten.

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte können sich hier ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings mit verpflichtendem PCR-Test. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben.

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