Meerbusch historisch Der kleine Junge, der ins Feuer fiel

Büderich · Im Jahr 1714 hatte ein Ehepaar aus Büderich sein zweijähriges Kind neben eine Feuerstelle gesetzt und war zum Arbeiten aufs Feld gegangen.

 Das Bild zeigt den Zelishof. In solchen Gebäuden lebten die Niederlöricker im 18. Jahrhundert mit ihrem Vieh unter einem Dach.

Das Bild zeigt den Zelishof. In solchen Gebäuden lebten die Niederlöricker im 18. Jahrhundert mit ihrem Vieh unter einem Dach.

Foto: Archiv des Geschichtsvereins Meerbusch, Repro Mike Kunze

Kindeswohlgefährdung beschäftigt die öffentlichen Ämter seit Jahrhunderten. Vor 300 Jahren etwa zitierte man ein Büdericher Ehepaar vor das Linner Gericht. Wir stellen den Fall vor:

Anfang Oktober 1714 machten in Büderich hinter vorgehaltener Hand Gerüchte über einen schrecklichen Unglücksfall die Runde, in deren Folge Kleinbauer Peter Johannes Caus, dessen Ehefrau Anna und dessen Eltern vor das Linner Gericht zitiert wurden, um den Fall aufzuklären. Schnell stellte sich heraus, dass das etwa zwei Jahre alte Kind des Ehepaars nicht einfach „im Fewer verunglücket“ war, sondern ein tragischer, aber auch leichtsinnig herbeigeführter Unglücksfall vorlag – heute spräche man von einer Verletzung der Aufsichtspflicht.

Fakt ist, dass die Eltern aufs Feld mussten und ihr Kind nicht der Kälte aussetzen wollten. So setzten sie das Kind offenbar neben die Feuerstelle ihres Hauses im Außenort Lörick, in welches das Kind während der Abwesenheit seiner Eltern wohl gefallen ist. Die gaben an, dass sie nicht gedacht hätten, dass ein gesundes und nicht etwa durch Krankheit geschwächtes Kind in das Feuer hätte fallen können. Vor den Linner Richtern argumentierten die Eheleute, dass der Vorfall ein Unglück war und baten darum, „weilen sie ganz arg und unuermögen“, also wohl arme Tagelöhner mit wenig Land, nicht zum Unglück noch eine (Geld-)Strafe aufgebrummt zu bekommen. Für den Schultheißen und seine Schöffen hatten sich die Eltern aber „Versumb und Nachlessigkeith“ zuschulden kommen lassen, weshalb eine Geldstrafe festgelegt werden sollte. Bis dahin sollte das Paar ein Kaution stellen oder in Linn arrestiert werden, also einige Tage im Burgturm zubringen müssen.

Das Kind und seine Eltern waren allerdings nicht die einzigen Leidtragenden. Das Linner Gericht zeigte sich auch über die Löricker Ortsvorsteher erzürnt, die es versäumt hatten, rechtzeitig Bericht zu erstatten, sodass die Obrigkeit nur durch Hörensagen von dem Vorfall erfahren hatte. Vermutlich hatte man sich unter Nachbarn nicht anschwärzen wollen, was nicht selten vorkam. Was aber ebenso regelmäßig den Ortsvorstehern Ungemach eintrug – sie waren in der unglücklichen Situation, zugleich Ortsbewohner aber auch der verlängerte Arm der Obrigkeit im Ehrenamt zu sein.

Was genau mit dem Kind geschehen ist, ist ebenso unbekannt wie sein Name. Die Richter interessierte nur die gestörte öffentliche Ordnung. Allerdings darf man davon ausgehen, dass der Junge nicht gestorben ist. Das hätte wohl in den Protokollen gestanden. Jedoch muss der gesundheitliche Schaden dauerhaft gewesen sein, sonst wäre der Vorfall nicht zum Ortsgespräch geworden. Vermutlich war das Kind nach dem Unglücksfall ein Leben lang durch Brandnarben entstellt

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