Meerbusch Hildegundis-Pfarrei: Protest geht weiter

Meerbusch · Das Bistum Aachen hat seine Einschätzung geändert — Pfarrer Norbert Viertel habe mit seinem Ausschluss von Hubert Kräling nun doch nicht gegen die Satzung für Pfarrgemeinderäte verstoßen.

 "Ihr Schreiben ... kann nicht unwidersprochen hingenommen werden", beginnt das Antwortschreiben enttäuschter Katholiken aus Meerbusch auf den Brief des residierenden Domkapitulars Rolf-Peter Cremer.

"Ihr Schreiben ... kann nicht unwidersprochen hingenommen werden", beginnt das Antwortschreiben enttäuschter Katholiken aus Meerbusch auf den Brief des residierenden Domkapitulars Rolf-Peter Cremer.

Foto: Röse

Vom österlichen Frieden ist Meerbuschs Großpfarrei Hildegundis von Meer weit entfernt. Nachdem sich das Bistum Aachen in den Streit um den Ausschluss des langjährigen Pfarrgemeinderatsmitglieds Hubert Kräling eingeschaltet hat, ging jetzt ein neuer Brief von enttäuschten Meerbuscher Katholiken nach Aachen.

Knapp 700 hatten sich zuvor bei einer Unterschriftenaktion für einen Verbleib Krälings im Pfarrgemeinderat ausgesprochen.

Pfarrer Norbert Viertel und die Mehrheit des Pfarrgemeinderates werfen Kräling illoyales Verhalten vor. "Hintergrund war der dokumentierte Nachweis, dass Herr Kräling ein nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes Dokument mit dem Zusatz weitergereicht hat: ,Der Vorschlag des Sachausschusses wurde in der Pfarrgemeinderats-Sitzung behandelt und abgestimmt. Hieraus ergibt sich leider kein Angriffspunkt'", erklärt der residierende Domkapitular Rolf-Peter Cremer. "Nach meiner Einschätzung ist eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet."

In ihrem Schreiben an Cremer versuchen elf Pfarrmitglieder nun, den Vorwurf zu entkräften: "Es handelte sich nicht um ein nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes Dokument. Es ging um öffentliche Protokolle, die jeder Mensch in der Gemeinde einsehen kann, nicht um etwas Geheimes", schreiben sie.

Und sie kämpfen — nach Cremers Empfehlung, die künftigen Pfarrgemeinderatssitzungen nicht-öffentlich abzuhalten — für Transparenz: "Wir waren immer der Meinung, dass es der Schwerpunkt und eigentliche Zweck des Pfarrgemeinderates ist, die Fragen und Anliegen der Gemeindemitglieder zur Sprache zu bringen. Dazu gehört Öffentlichkeit."

Das Bistum hat zwischenzeitlich seine Einschätzung geändert, dass Pfarrer Viertel mit seinem Ausschluss von Hubert Kräling von einer Pfarrgemeinderatssitzung im Februar gegen die Satzung verstoßen hat.

Auf eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung hatte in der vergangenen Woche Bernd Wolters, beim Bistum zuständig für die Arbeit in den Pfarreien und Gemeinden, erklärt: "Fakt ist, dass ein ordentlich gewähltes Mitglied des Pfarrgemeinderates von niemandem einfach ausgeschlossen werden darf, auch nicht vom Pfarrer. Das ist in der Satzung ganz klar geregelt."

Cremer erklärte jetzt: "Aus meiner Sicht verstieß Pfarrer Viertel nicht gegen die Satzung." Ungeregelt sei in der Satzung der Pfarrgemeinderäte nämlich der Punkt, wie die Beratung zu einem vorgesehenen Ausschluss ohne den Beteiligten erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund hatte Pfarrer Viertel Hubert Kräling aufgefordert, an der Sitzung nicht teilzunehmen. Die Einschätzung Cremers wird vom renommierten Münchner Kirchenrechtler Professor Stephan Haering geteilt. "Die Satzung misst dem Pfarrer die Aufgabe zu, die Sitzungsleitung wahrzunehmen. Bei einem bestimmten Beratungspunkt kann es sinnvoll sein, dass ein Mitglied wegen persönlicher Betroffenheit nicht beiwohnt", erklärte Haering auf Anfrage unserer Zeitung.

(RP/rl/ila)
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