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Meerbusch Haare färben verboten

Meerbusch · Laut neuer EU-Verordnung sind bestimmte Haarfärbemittel tabu für alle unter 16 Jahren. Ob eine Genehmigung der Eltern ausreicht, um einen Haftungsanspruch abzuwehren, ist unklar. Die Friseure sind verunsichert.

 Friseurmeister Michalis Kekelidis färbt seiner Auszubildenden Julia Wenzel die Haare. Für Azubis gelten Sonderregeln. Sie dürfen auch unter 16 Jahren mit Färbemittel arbeiten. Doch sind Handschuhe Pflicht.

Friseurmeister Michalis Kekelidis färbt seiner Auszubildenden Julia Wenzel die Haare. Für Azubis gelten Sonderregeln. Sie dürfen auch unter 16 Jahren mit Färbemittel arbeiten. Doch sind Handschuhe Pflicht.

Foto: ulli dackweiler

Seit 1. November sind Friseure angehalten, keinen Kunden unter 16 Jahren die Haare zu färben. Grund für die neue EU-Verordnung: Durch das Färben mit oxidativen Mitteln (siehe Infokasten) kann es zu einem lebensbedrohlichen Allergieschock kommen. In England sei ein Jugendlicher nach einer Haarfärbung an einer allergischen Reaktion gestorben. Das Problem: Die Richtlinie ist bislang kaum bekannt. Seit drei Monaten müssen Hersteller die Haarfärbemittel mit Warnhinweisen versehen. Die Verantwortung wird so auf Endverbraucher abgewälzt. Die Friseure sind verunsichert.

Ausweis beim Kauf von Haarfärbemittel

Um nicht haftbar gemacht zu werden, müssten Friseure theoretisch vor jeder Färbung einen Allergietest durchführen. Das ist jedoch in der Praxis nicht umsetzbar. Stattdessen sichern sich viele mit einer Einverständniserklärung der Eltern ab. "Das lasse ich mir schriftlich geben", sagt der Büdericher Friseurmeister Michalis Kekelidis. Die Friseurinnung des Rhein-Kreises Neuss hat nun eine Einverständniserklärung verfasst, bei der die Eltern ihre Genehmigung erteilen und gleichzeitig "den Friseursalon von jedweder Haftung entbinden". "Das reicht vollkommen aus", sagt Helmut Filz, Obermeister der Friseurinnung des Rhein-Kreises. Auch Kekelidis ist sich sicher: "Dann gehe ich kein Risiko ein."

Das ist jedoch nicht ganz korrekt. "Dies ist lediglich eine Empfehlung der Innung", erläutert Wilfried Petri, Geschäftsführer des Friseur- und Kosmetikerverbands NRW. "Da es bisher keinen Fall gibt, ist ungewiss, ob der Haftungsanspruch auch gesetzlich außer Kraft gesetzt wird." Strafbar mache sich der Friseur zwar nicht, allerdings sei noch überhaupt nicht absehbar, was in einem solchen Fall passiere.

Und das, obwohl "jeder ein Haarfärbemittel im Drogeriemarkt weiterhin kaufen kann", merkt Kekelidis an. Sehr zum Unmut der Friseure. "Drogerieverkäufer sollten dazu angehalten werden, den Ausweis beim Kauf eines solchen Produkts zu prüfen. Dass sich Jugendliche auch weiterhin zu Hause alleine die Haare färben können, ist doch viel gefährlicher."

Und nicht nur die Friseure sind völlig unzufrieden mit der neuen Verordnung. Auch viele Unter-16-Jährige haben wenig Verständnis. "Ich sollte selbst entscheiden können, ob ich mir die Haare färbe", sagt Shirim Cemen (14). "Zumindest sollte die Altersgrenze auf 14 Jahre herabgesetzt werden." Die Meerbuscherin ließ sich bereits mit 13 Jahren das erste Mal Strähnen färben. Eine Erlaubnis der Eltern sei für die U16-Jährige allerdings sinnvoll. "Mein Papa verbietet mir allerdings eine Blondierung. Dies sei zu viel Chemie."

Die neue Verordnung stößt in der Branche auf Unverständnis. Eine solche Vorsichtsmaßnahme sei überzogen. "Ich habe noch nie von einem Fall gehört, bei dem jemand durch Haarefärben einen allergischen Schock erlitten hat", sagt Obermeister Filz. Kekelidis ergänzt: "Eine Genehmigung der Eltern einzuführen, ist zwar vernünftig, da man mit Chemie vorsichtig umgehen sollte. Aber direkt ein Verbot zu erteilen ist übertrieben."

(RP)
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