Verkehr in Meerbusch Gericht kippt Tempo 30 Zone in Büderich

Büderich · Die 6. Kammer des Vewaltungsgerichts Düsseldorf hat am Dienstag Tempo 30 auf der Römerstraße in Büderich gekippt und erklärt die Geschwindigkeitsbegrenzung für rechtswidrig.

 Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Tempo 30 an der Römerstraße gekippt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Tempo 30 an der Römerstraße gekippt.

Foto: dpa/Arne Dedert

Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf der Römerstraße in Meerbusch zwischen der Düsseldorfer Straße und der Autobahnbrücke der A 52 ist rechtswidrig. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit der Klage eines Meerbuscher Bürgers stattgegeben.

Zur Begründung führte das Gericht aus: Nach der Straßenverkehrsordnung dürfe der fließende Verkehr nur beschränkt werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage bestehe. Bereits am Vorliegen einer solchen Gefahrenlage habe das Gericht nach einem Ortstermin für einen Großteil der Tempo 30-Zone Zweifel gehabt. Die Römerstraße sei insgesamt gut einsehbar und in einem hinreichenden Ausbauzustand. Jedenfalls erweise sich die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 deshalb als rechtswidrig, weil die Stadt Meerbusch als Straßenverkehrsbehörde das Für und Wider einer solchen Maßnahme im Rahmen ihres Ermessens nicht ausreichend abgewogen habe. Insoweit habe das Gericht nicht feststellen können, dass sich der Bau- und Umweltausschuss überhaupt mit den Pro- und Contra-Argumenten einer Tempo 30-Zone befasst habe.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Gericht eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo in Meerbusch am Laacher Weg aufgehoben.

Gegen das Urteil von Dienstag kann die Stadt Meerbusch beim Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

Wichtig für die Autofahrer: Sie müssen bis das Urteil rechtskräftig ist, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 weiter beachten.

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