Meerbusch Gérard: "Wir haben uns richtig verhalten"

Meerbusch · Nachdem der Supermarkt an der Lortzingstraße seine Öffnungszeiten anpassen musste, hat Marktleiter Uwe Nettersheim ein Lärmschutzgutachten beantragt. Es soll entscheiden, ob der Markt wieder früher öffnen darf.

Meerbusch: Gérard: "Wir haben uns richtig verhalten"
Foto: Dackweiler, Ulli (ud)

Edeka-Marktleiter Uwe Nettersheim und der Technische Beigeordnete Just Gérard veranstalten heute ein Krisentreffen. Es soll geklärt werden, ob der Supermarkt bald wieder länger geöffnet werden kann oder ob eine sogenannte Einhausung gebaut werden muss. Dies ist eine Art große Garage, die an die Laderampe des Supermarktes angebracht wird. Dort sollen die Lkw hineinfahren, um anzuliefern. Wegen der Beschwerde einer Anwohnerin beim Rhein-Kreis Neuss hatte die Stadt Meerbusch angeordnet, dass der Edeka-Supermarkt an der Lortzingstraße in Büderich ab sofort später öffnen und früher schließen muss. Die Frau hatte sich wegen der Lärmbelästigung bei Warenanlieferungen vor 6 Uhr morgens beschwert.

 Die Anlieferung für den Edeka-Markt von Uwe Nettersheim erfolgt nahe der Häuser am Wichernweg. Es muss geprüft werden, ob sie den Richtlinien des Schallschutzes entspricht. Ansonsten müsse eine Einhausung gebaut werden, um frühere Öffnungszeiten zu ermöglich.

Die Anlieferung für den Edeka-Markt von Uwe Nettersheim erfolgt nahe der Häuser am Wichernweg. Es muss geprüft werden, ob sie den Richtlinien des Schallschutzes entspricht. Ansonsten müsse eine Einhausung gebaut werden, um frühere Öffnungszeiten zu ermöglich.

Foto: Ulli dackweiler

In der Baubeschreibung aus dem Jahr 1986, die der Kreis von der Stadt angefordert hatte, stellte sich heraus, dass der Markt nur eine Genehmigung für Öffnungszeiten von 9 bis 18.30 Uhr hat. Um diese zu verlängern, muss der Marktleiter ein Schallschutzgutachten erstellen lassen. Sollten dabei gewisse Richtlinien eingehalten werden, "spricht nichts dagegen, die Öffnungszeiten wieder zu verlängern", sagt Gérard, der ergänzt: "Ich stehe auf der Seite des Supermarktes, aber die Anwohner haben dennoch ein Recht auf einen ruhigen Schlaf." Anlieferungen vor 6 Uhr seien dennoch nicht erlaubt, betont Gérard.

Somit müsse Nettersheim dafür Sorge tragen, dass die Zeiten eingehalten werden. Sollte sich bei dem Gutachten allerdings ergeben, dass bei der Anlieferung ein gewisser Schallpegel überschritten wird, muss eine Einhausung der Warenanlieferung gebaut werden. "Sollte dies gebaut werden müssen, würde es mindestens ein halbes Jahr dauern", sagt Nettersheim. Das Problem: Vorher dürfte er die Öffnungszeiten nicht verlängern. Deshalb hofft der Marktleiter, dass das Gutachten bestätigt, dass keine Einhausung erforderlich ist. Dann könne der Markt womöglich in spätestens sechs bis acht Wochen wieder von 7 bis 21 Uhr öffnen. "Andernfalls muss ich vielleicht personelle Konsequenzen ziehen", sagt Nettersheim. "Sechs Wochen sind kein Problem, mehrere Monate schon. Zumal das Weihnachtsgeschäft vor der Tür steht."

Deshalb sagt der Marktleiter: "Wir machen alles, um schnellstmöglich eine Genehmigung zu bekommen." Allerdings betont er, weder ihm noch Edeka habe die Baubeschreibung des Objekts vorgelegen, in welcher die Öffnungszeiten vorgeschrieben sind. Das heutige Treffen mit Gérard und einem Gutachter soll mehr Klarheit bringen.

Gérard geht davon aus, dass einer schnellen Lösung nichts im Wege steht. Empört ist der Technische Beigeordnete hingegen von der Aussage von Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage, die Gérards Mitarbeiter öffentlich kritisiert hatte (wir berichteten). Diese sagte am Samstag: "Ich bin verärgert über meine eigenen Leute. Bei einer solch einschneidenden Maßnahme für ein Unternehmen hätte unsere Verwaltung auf jeden Fall zunächst mit dem Betreiber sprechen müssen." Eine derartige Aussage "hatte eine schockierende Innenwirkung auf meine Mitarbeiter", sagt Gérard. "Wir haben uns völlig richtig verhalten. Die Anwohnerin hatte sich beim Rhein-Kreis Neuss beschwert, der bei uns nachgefragt hat. Und wir müssen dem Kreis Auskunft erteilen." Zudem sei es nicht die Schuld des Bauamtes, sondern das Versäumnis des Supermarkt-Betreibers. "Er hätte längere Öffnungszeiten längst per Betriebserlaubnis beantragen können", sagt Gérard.

(RP)
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