Meerbusch Geldstrafe für Feuerwehr-Jugendbetreuer

Meerbusch · Der 21-Jährige hatte ein zwölfjähriges Mädchen aus Meerbusch zu sexuellen Handlungen aufgefordert

Das Neusser Amtsgericht hat jetzt einen Jugendfeuerwehr-Betreuer aus dem Rhein-Kreis Neuss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Der 21-jährige hatte während des Prozesses gestanden, in einem Internet-Chat ein zwölf Jahre altes Mädchen aus Meerbusch zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Das Ganze sei ein Scherz gewesen. Staatsanwaltschaft und Gericht nahmen ihm das nicht ab.

Zu konkret war das, was bei "Facebook" zwischen dem Jugendfeuerwehr-Betreuer und seinem zwölf Jahre alten Schützling aus der Feuerwehr-Jugendgruppe thematisiert wurde. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, die Initiative sei zunächst von dem Mädchen ausgegangen. "Sie hat mir Sex angeboten, ich sollte 2000 Euro dafür zahlen."

Aus den Chat-Protokollen, die dem Gericht vorlagen, ging allerdings hervor, dass die Initiative vor allem von dem heute 21-Jährigen ausging. So forderte er das Kind mehrfach zum Geschlechtsverkehr auf und wollte wissen, was er dafür zahlen müsse. "Von einem Scherz kann keine Rede sein", sagte Richter Heiner Cöllen, "der Angeklagte wusste genau, was er tat."

So habe er dem Mädchen nämlich ganz zu Beginn der Internet-Kontakte mitgeteilt, er könne für eine solche Sache "mächtigen Ärger" bekommen. Diese eigene Einschätzung hielt ihn aber nicht davon ab, immer wieder bei der Zwölfjährigen nachzufragen. "Das Mädchen galt für sein Alter als recht weit entwickelt und auch durchaus sexuell sachkundig", so der Richter, "da haben Sie gedacht, da wäre für Sie etwas drin. Sie sind auf das Mädchen abgefahren."

Letztlich verurteilte das Gericht den reumütigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro. Die Feuerwehr hat den angehenden Berufskraftfahrer zumindest teilweise aus ihren Reihen ausgeschlossen. Für die Jugendfeuerwehr darf er nicht mehr als Betreuer tätig sein, wohl gehört er aber noch zum "aktiven Dienst" bei den Erwachsenen. "So etwas wird nie wieder vorkommen", erklärte der Angeklagte zum Ende des Verfahrens.

(RP)
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