Meerbusch Geflügel muss im Stall bleiben

Meerbusch · Halter von Geflügel auch im Kreis Neuss müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen lassen. Das geht aus einer Verordnung des Rhein-Kreises Neuss im Kampf gegen die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest hervor. Alternativ zu Ställen können Hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung und einer vor dem Eindringen von Wildvögeln schützenden Seitenbegrenzung bestehen muss.

"Im Rhein-Kreis Neuss gibt es nur wenige große Bestände. Aber wir haben mehr als 1100 Betriebe oder Halter mit einer Geflügelzahl von unter 100. Da sind sogar Halter von zwei Hühnern dabei", berichtet Frank Schäfer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hatte nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest und auf Grund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildpopulation die Aufstallpflicht flächendeckend auf ganz NRW ausgeweitet. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halter. Die Verfügung enthält auch einen Hinweis auf die Ausnahmen. Der Rhein-Kreis Neuss als zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen, soweit eine Aufstallung wegen der Haltungsverhältnisse nicht möglich ist, sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird und sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

(RP)
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