Meerbusch Gebührenerhöhungen: Was ab 2015 gilt

Meerbusch · In der letzten Sitzung des Stadtrates in diesem Jahr haben die Politiker zahlreiche Gebührenerhöhungen beschlossen. Ein Überblick.

Für das Schmutz- und Niederschlagswasser werden die Gebühren im kommenden Jahr nur um wenige Cent erhöht: So müssen Bürger künftig statt 2,11 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser 2,14 Euro zahlen. Die neue Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 0,94 Euro pro Quadratmeter abflusswirksamer Grundstücksfläche. In diesem Jahr kostete das noch 0,92 Euro pro Quadratmeter. Ein Großteil der Ratsmitglieder stimmte für diese Gebührenänderung, lediglich Linke und FDP stimmten dagegen, somit wurden die neuen Sätze beschlossen und gelten ab dem neuen Jahr.

Das Sterben wird 2015 in Meerbusch teurer. Sowohl für die Nutzung des Grabes als auch für Bestattung, Kapelle und Leichenhalle werden die Gebühren erhöht. So kostet die Nutzung der Leichenhalle künftig 187 statt wie zuvor noch 168 Euro, die Kosten für Bestattung und Gräber variieren je nach Grabtyp. Wer etwa ein Erdbestattungswiesengrab auswählt, muss für eine Laufzeit von 25 Jahren bald 2825 Euro zahlen, 2014 waren es noch 2800 Euro. Insgesamt werden die Gebühren damit um 0,9 Prozent erhöht. Beschlossen wurde die Erhöhung einstimmig, lediglich die Linke enthielt sich in dieser Frage.

Auch hier wird es teurer: Wer sein Grundstück an einer Anliegerstraße hat, muss künftig 1,60 Euro statt 1,58 Euro Reinigungsgebühr pro Meter zahlen, in der Fußgängerzone sind es 9,60 Euro pro Meter (2014: 8,85 Euro), an innerörtlichen Straßen 5,91 Euro (5,24 Euro) und an überörtlichen Straßen 5,67 Euro (4,99 Euro). Fällig werden diese Gebühren immer vom Eigentümer, dessen Grundstück an der Straße, die von der Stadt gereinigt wird, liegt. Fast alle Fraktionen stimmten für den Entwurf - Linke, FDP und Ratsherr Wolfgang Müller stimmten allerdings dagegen. Ein Kritikpunkt der Gegner: Sie halten die Erhöhung in der Fußgängerzone für zu hoch.

Ab 1. Oktober 2015 werden auch die Gebühren an der städtischen Musikschule um fünf Prozent steigen. Darunter fallen sowohl die Jahresgebühr, die derzeit noch 37,80 Euro beträgt, als auch die Gebühren für die einzelnen Kurse, die stets zusätzlich anfallen.

Steigen sollen zum 1. August 2015 auch nach drei Jahren die Elternbeiträge für Kitas und Tagespflege, und zwar um jeweils fünf Prozent. Die Verpflegungsbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen steigen dagegen um 11,1 Prozent.

Die Gebühren für den Abfall bleiben stabil: Eine 80-Liter-Restmülltonne kostet pro Jahr zum Beispiel weiterhin 104 Euro.

(lai/mrö)
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