Meerbusch Fristverlängerung für den Kanal-TÜV
Meerbusch · Meerbuschs Hauseigentümer in Wasserschutzzonen sollen mehr Zeit für die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung ihrer Abwasserleitungen erhalten. Das regt jetzt Planungsdezernent Just Gérard an

Kanal-TÜV: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Den 30. Juni 2015 haben viele Meerbuscher Hausbesitzer mit einer gewissen Sorge im Blick — und zwar alle, die in einer Wasserschutzzone wohnen. Wurde ihr Haus vor 1965 gebaut, müssen sie nach aktueller Rechtslage bis spätestens Ende Juni nächsten Jahres ihre Abwasserleitung von einem zertifizierten Sachverständigen auf Dichtheit überprüfen lassen — und bei schweren Beschädigungen der Leitung den Schaden innerhalb kurzer Frist beheben lassen. So steht es in einer Satzung der Stadt Meerbusch, in der sie die Vorgaben aus dem Landeswassergesetz NRW umgesetzt hatte.
Planungsdezernent Just Gérard möchte den Bürgern jetzt mehr Zeit für den Kanal-TÜV einräumen — und schlägt den Politikern vor, die entsprechende Satzung aufzuheben. "Mit der im März vergangenen Jahres erfolgten erneuten Änderung des Landeswassergesetzes entfällt die Pflicht zur Festsetzung von Fristverkürzungen bei Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzzonen", erklärt Meerbuschs Planungsdezernent. "Andere Gründe zur Beibehaltung von abweichenden Fristen zur Dichtheits- beziehungsweise Funktionsprüfung bestehen im Stadtgebiet Meerbusch nicht. Daher kann diese Satzung aufgehoben werden."

Kanal-TÜV - Was Eigentümer wissen müssen
Die Folge wäre, dass die betroffenen Hausbesitzer in Meerbusch mehr Zeit für ihren Kanal-TÜV erhalten. Statt bis Ende Juni reicht dann die 300 bis 1000 Euro teure Prüfung bis Ende Dezember 2015 aus. In der nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 29. Januar soll über den Vorschlag von Planungsdezernent Gérard abgestimmt werden. Der Ausschuss tagt ab 17.15 Uhr im Bürgerhaus Lank, Wittenberger Straße 21. Die Sitzung ist öffentlich.
Um die "Kanal TÜV" genannte Dichtheitsprüfung hatte es NRW-weit viel Streit gegeben. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) will durch die Verordnung verhindern, dass das Trinkwasser verschmutzt wird. Nach Kritik von Bürgern und Eigentümerverbänden war das Gesetz in veränderter Form in Kraft getreten. Sollten ursprünglich alle Hausbesitzer mit Immobilien aus den Jahren vor 1965 ihre Abwasserleitungen bis Ende 2015 überprüfen lassen, gilt dies nun nur noch für Hausbesitzer in Wasserschutzzonen, deren Häuser vor 1965 errichtet wurden. Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen gar keinen Kanal-TÜV abgelegen.
Die Stadt Meerbusch lässt den Bürgern die Wahlmöglichkeit: Entweder können sie die Dichtheitsprüfung per Druckluft durchführen lassen — oder via Kamera. 13 700 private Ein- und Mehrfamilienhäuser gibt es in Meerbusch. Seit 1986 ist ein Großteil des Stadtgebietes als Wasserschutzzone ausgewiesen. Sie reicht von Osterath über Strümp und Teile Ilverichs bis in den Süden von Lank-Latum. Rund 1000 Häuser dürfte die Dichtheitsprüfung betreffen; genaue Zahlen hat die Stadt Meerbusch nicht. Gut 5000 weitere Meerbuscher Hauseigentümer müssen ebenfalls ihre Wasserleitungen überprüfen lassen — und zwar alle, die ebenfalls in einer Wasserschutzzone wohnen, deren Immobilie aber erst nach 1965 errichtet wurde. Sie haben aber deutlich länger Zeit — sie müssen den Kanal-TÜV erst bis 2020 nachweisen.
Nur zertifizierte Unternehmen dürfen den Kanal-TÜV vornehmen. Die Prüfung muss zwingend nach DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610 durchgeführt werden. Zinsgünstige Darlehen für Leitungssanierungen können bei der NRW-Bank beantragt werden.