Einbürgerung in Meerbusch Russische Staatsbürgerin überweist vierstelligen Betrag an Betrüger

Meerbusch · Eine russische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Meerbusch wollte sich einbürgern lassen und ist dabei Opfer eines Betrugs geworden. Sie überwies eine vierstellige Summe.

 Die Meerbuscherin wollte sich einbürgern lassen und ist dabei Opfer eines Betrugs geworden.

Die Meerbuscherin wollte sich einbürgern lassen und ist dabei Opfer eines Betrugs geworden.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Wie der Rhein-Kreis Neuss mitteilt, hatte die Frau ihre Einbürgerung bei einem privaten Anbieter beantragt. Diesen hatte sie zuvor über das Internet gefunden. Der Anbieter habe die Meerbuscherin dazu aufgefordert, eine Sicherheitshinterlegung in Höhe von 2500 Euro zu tätigen. Sie überwies daraufhin den Betrag, erklärte der Rhein-Kreis weiter.

Im Anschluss habe die Frau eine E-Mail mit einem Termin für die Einbürgerungsstelle des Rhein-Kreises Neuss zugeschickt bekommen. Als die Meerbuscherin zum Termin in der Kreisverwaltung erschien, wurde klar, dass sie Opfer eines Betrugs geworden war. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei – allerdings mit wenig Hoffnung, ihr Geld zurück zu bekommen.

Der Rhein-Kreis Neuss und die Polizei warnen nun gemeinsam vor dieser Betrugsmasche. Kreisdezernent Martin Stiller erklärt, dass der private Anbieter der Meerbuscherin die Zahlungsaufforderung und den Termin mit den Kontaktdaten der Einbürgerungsstelle des Rhein-Kreises Neuss mitteilte. „Hierbei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Ausländer und Geflüchtete werden schnell zu Opfer von Betrügern, weil sie mit den Abläufen in Deutschland häufig nicht vertraut sind“, sagt der Jurist. Er betont: „Wer sich einbürgern lassen will, kann den Antrag nur bei einem persönlichen Termin bei uns in der Kreisverwaltung stellen.“

Auch eine Zahlung im Voraus sollte Menschen, die sich einbürgern lassen wollen, aufhorchen lassen. „Wir verlangen vorab keine Sicherheitshinterlegung, und eine Gebühr in der Regel im niedrigen dreistelligen Bereich wird – im Rahmen der gesetzlichen Regelung – erst nach der erbrachten Leistung fällig“, sagt Stiller.

Der Rhein-Kreis Neuss ist für Ausländer und Geflüchtete, die in den Städten Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch sowie der Gemeinde Rommerskirchen wohnen, zuständig. Wer in Neuss oder Dormagen wohnt, wendet sich an die Stadt Neuss beziehungsweise an die Stadt Dormagen. Interessierte finden alle wichtigen Informationen rund um die Einbürgerung online auf der Webseite des Kreises: rhein-kreis-neuss.de/einbuergerung

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort