Meerbusch Fluglärm: UWG fordert "Messdatenvertrag"

Meerbusch · Die Unabhängige Wählergemeinschaft will festschreiben, was genau mit der neuen mobilen Fluglärm-Messstation an der Straße "Am roten Kreuz" aufgezeichnet wird. Meerbusch soll sich mit anderen Kommunen zusammenschließen.

 Flugzeuglärm belastet viele Menschen in und Lank. Foto: Lufthansa

Flugzeuglärm belastet viele Menschen in und Lank. Foto: Lufthansa

Foto: Büderich

Seit diesem Monat hat Meerbusch eine zweite - mobile - Fluglärm-Messstation, ergänzend zu der am "Rheinpfad". Sechs Monate lang soll das Gerät an der Straße "Am roten Kreuz", also unmittelbar unter der Startlinie, aufzeichnen, wie groß die Lärmbelastung durch Flugzeuge am Boden in Büderich ist. Neben den Lärmwerten, so hatte es Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage dem Bau- und Umweltausschuss im November mitgeteilt, sollen auch die tatsächlichen Flughöhen erfasst werden. Gemessen wird in vier Monaten des Winter- und zwei Monaten des Sommerflugplans. Die UWG will nun wissen, was genau mit der mobilen Messstation aufgezeichnet wird und hat einen entsprechenden Antrag für die nächste Ausschusssitzung am 1. Februar gestellt.

Die Stadt Meerbusch, heißt es darin, müsse die Vorgehensweise mit dem Flughafen schriftlich festlegen. "Ein Vergleich zum Beispiel zwischen dem durchschnittlichen Lärmaufkommen in den gemessenen Monaten mit den Lärmwerten aus Vorjahren - besonders vor der Einführung des sogenannten Flachstartverfahrens - reicht nicht aus", sagt Lothar Keiser, sachkundiger Bürger der Unabhängigen Wählergeimeinschaft im Bau- und Umweltausschuss.

Beim Flachstartverfahren bleiben die Flieger beim Aufstieg in die Luft deutlich länger nah über dem Boden - was, wie Kritiker bemängeln, eine erhebliche Lärmbelastung der Menschen am Boden zur Folge hat. Keiser und Ratsmitglied Heinrich Weyen haben deshalb einen Fragenkatalog an die Stadt zusammengestellt. Unter anderem möchte die UWG wissen, ob in der zweimal jährlich tagenden Fluglärmkommission ein Verfahren zum Vergleich der unterschiedlichen Abflugverfahren - Steilstart oder Flachstart - festgelegt wurde. "In einem solchen Verfahren muss zumindest eine Meldung der Airlines, der Flugzeugtypen, der geflogenen Höhe und Route und der Wetterbedingungen festgehalten werden, um einen echten Vergleich zu ermöglichen", sagt Keiser. Die UWG schlägt unter anderem einen vierwöchigen Stop des Flachstartverfahrens vor, um die Messungen mit Steilstartverfahren zu protokollieren und diese dann in weiteren vier Wochen mit den Werten des Flachstartverfahren vergleichen zu können.

Für Fraktionschefin Daniela Glasmacher jedenfalls setzt sich die Bürgermeisterin derzeit mit "zu wenig Nachdruck" für den Kampf gegen den Fluglärm in Meerbusch ein. "Wichtig zu wissen ist für uns, ob die Stadt mit anderen betroffenen Kommunen wie zum Beispiel der Gemeinde Büttelborn in Hessen Kontakt aufnehmen will, um dort Informationen zu gemessenen erhöhten Dezibelwerten im Flachstart zu erhalten", sagt sie. "Und vielleicht ist es ja auch möglich, in der Fluglärmkommission gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen um den Düsseldorfer-Flughafen einen Antrag zur Aufhebung des Flachstartverfahrens zu stellen. Denn Fakt ist: Dadurch gibt es in vielen Ortsteilen eine neue Betroffenheit."

(RP)
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