Meerbusch Fluglärm-Schutzzonen: Gericht weist Beschwerde des Flughafens ab

Das Oberverwaltungsgericht Münster darf jetzt entscheiden, ob die Schutzzonen falsch berechnet wurden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt in einer Entscheidung festgelegt, dass das Oberverwaltungsgericht Münster über eine Klage gegen die Fluglärm-Schutzzonen entscheiden darf - und dabei auch mit dem frühestmöglichen Schutz der Bürger vor Lärm argumentiert. Der Flughafen hatte in einer Beschwerde darauf abgezielt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf zuständig sei - so hätte der Flughafen bei einem für ihn negativen Ausgang der Klage Rechtsmittel einlegen können.

Darum geht's: Um Anlieger des Flughafens vor Fluglärm zu schützen, hat der Gesetzgeber den Airport verpflichtet, in berechneten Lärmschutzschonen Kosten für Schallschutzmaßnahmen zu erstatten. Der Verein Bürger gegen Fluglärm hält dem Land NRW vor, die Schutzzonen seien zu klein gerechnet und hat deshalb bereits vor knapp drei Jahren Klage in einem beschleunigten Verfahren gegen das Land beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. "NRW ist das einzige Land, in dem die Schutzzonen für den Flugverkehr im Jahr 2017 gerechnet sind, in allen anderen Bundesländern wurden als Bezugsjahr 2019 oder 2020 gewählt", erklärt Christoph Lange, Vorsitzender der Bürger gegen Fluglärm. "Außerdem wurden die Nachtschutzzonen entgegen den Empfehlungen der Gutachter des Flughafens gerechnet." Der Flughafen wiederum legte eine sofortige Beschwerde ein. Nicht das Oberverwaltungsgericht sei für die Klage zuständig, sondern das Verwaltungsgericht, argumentierten die Anwälte des Airports. Vor einem Jahr gab das Oberverwaltungsgericht der sofortigen Beschwerde statt. Über die entschied nun das Bundesverwaltungsgericht.

Dessen Richter stellten fest, dass die Beschwerde des Flughafens unzulässig ist. "Beschleunigung ist auch geboten, wenn es darum geht, Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz so rechtzeitig durchzusetzen, dass unzumutbare Lärmbelastungen durch den Betrieb des Flughafens vermieden werden", heißt es in der Begründung des Richterspruchs - und nicht nur, wenn es den Betrieb eines Flughafens gehe. Lange: "Diesen Beschluss kann man nur als Ohrfeige für den Flughafen und die Behörden interpretieren."

(mrö)
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