Meerbusch Fluglärm: Ministerium will Klage prüfen

Meerbusch · Der Verein "Bürger gegen Fluglärm" hat in der vergangenen Woche beim Oberverwaltungsgericht Münster eine Untätigkeitsklage gegen das NRW-Verkehrsministerium erhoben.

 Christoph Lange verklagt das Ministerium.

Christoph Lange verklagt das Ministerium.

Foto: Bernd Schaller

"Das Ministerium wird die Klage prüfen und dann entsprechend reagieren", sagte Bernhard Meier, Sprecher des Ministeriums gestern auf Anfrage der RP. In der Sache sei die hier infrage gestellte Genehmigung von 33 Landungen zwischen 22 und 23 Uhr bereits durch alle Gerichtsinstanzen geprüft und für rechtens befunden worden, so der Sprecher des Ministeriums weiter

Unterdessen haben die Meerbuscher Grünen angekündigt, die Klage zu unterstützen. "Es kann nicht sein, dass in einer Demokratie Anträge von Bürgern und Initiativen schlichtweg ignoriert werden. Demokratie lebt von der Bürgerbeteiligung", sagt Joris Mocka von den Meerbuscher Grünen. Es gehe um die Gesundheit vieler Betroffener, die zugunsten wirtschaftlichen Kalküls gefährdet werde, so die Grünen weiter.

Hintergrund: Bereits im Mai 2013 hatten die "Bürger gegen Fluglärm" beantragt, dass eine acht Jahre zuvor in Kraft getretene Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafens wieder zurückgenommen wird. Damals hatte der frühere NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) die erlaubte Höchstzahl der Landungen zwischen 22 Uhr und 23 Uhr am Flughafen Düsseldorf von 25 im Sommer und 15 im Winter auf generell 33 erhöht. Die Bürger gegen Fluglärm haben nach eigenen Angaben noch nicht mal den Eingang des Schreibens bestätigt bekommen, deshalb hat der Verein nun mit Hilfe eines Fachanwalts eine zwölfseitige Klageschrift erstellt.

(RP)
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