Meerbusch Flughafen klagt wegen Altenheim

Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt den Streit über den Bau einer Seniorenresidenz in der Lärmschutzzone am 8. April. Gestern waren die Richter zum Ortstermin in Büderich.

Es gehe um mehr als eine Baugenehmigung für eine Seniorenresidenz in Büderich. Es gehe um das Recht der Menschen, auch im Alter dort wohnen zu dürfen, wo man schon sein gesamtes Leben zuvor verbracht habe, meint Heinrich Westerlage, Leiter der städtischen Rechtsabteilung.

Ob sich die Kommune mit dieser Auffassung durchsetzt, entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster. Dort kommt es am Dienstag, 8. April, zu einer mündlichen Verhandlung, weil die Flughafengesellschaft Düsseldorf gegen den vom Rat der Stadt aufgestellten Bebauungsplan klagt, der in der Lärmschutzzone des Airports ein Altenheim möglich machen würde. Grundsätzlich dürfen "besonders schutzwürdige Einrichtungen" — unter diese Bezeichnung fällt auch eine Seniorenresidenz — in der Lärmschutzzone nicht gebaut werden. Aber es gibt Ausnahmen. Das rund 20 Millionen Euro teure Projekt der us-amerikanischen "Sunrise Senior Living" Gesellschaft am Friedhofsweg zählt nach Meinung der Stadt Meerbusch, des Rhein-Kreises Neuss, der Bezirksregierung und auch der Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf zu den berechtigten Ausnahmen.

Für den Bau des Altenheims gibt es nämlich in Büderich keinen alternativen Standort, weil fast der komplette Stadtteil in der Lärmschutzzone liegt. Die Vertreter des Flughafens stellen sich allerdings auf den Standpunkt, dass Meerbusch nicht nur aus dem Stadtteil Büderich besteht und Senioreneinrichtungen auch in den anderen Stadtteilen entstehen könnten. "Es geht darum, dass die Menschen ihren angestammten Wohnsitz Büderich behalten dürfen", sagt Westerlage. In ihrer Stellungnahme berief sich die Kommune auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen ältere Menschen in der Nähe von Ortskernen mit Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen und Öffentlichem Personennahverkehr leben möchten. "Das ist am Standort in idealer Weise gegeben", meint Westerlage.

Der Projektentwickler des Investors stellte die Pläne für das 6800 Quadratmeter große Grundstück am Friedhofsweg hinter dem Lindenhof bereits vor sechs Jahren in Meerbusch vor. Der Komplex mit 84 Wohneinheiten und Tiefgarage war von Beginn an in der Diskussion. Die Größe des Objekts, in dem einmal 50 Arbeitsplätze entstehen sollen, konkurrierte mit den benachbarten Denkmälern Lindenhof und Alter Kirchturm. Die katholische Kirche und auch das Rheinische Amt für Denkmalpflege hegten Bedenken. Im Juni 2006 gab der Rat der Stadt dann grünes Licht für das Vorhaben.

Auf das Angebot der "Sunrise GmbH", auf jegliche Erstattung für Schallschutzfenster und ähnliches zu verzichten, war der Flughafen bislang nicht eingegangen. Nun geht die juristische Auseinandersetzung in die nächste Runde zum Oberverwaltungsgericht nach Münster.

(RP)
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