Fluglärmgegner scheitern mit Klage Flugzeugparkplätze in Düsseldorf dürfen gebaut werden

Düsseldorf · Anwohner wollten verhindern, dass am Düsseldorfer Flughafen weitere Flugzeugparkplätze gebaut werden. Das Gericht aber folgt der Argumentation der Kläger nicht und erlaubt den Neubau.

 Ein Flugzeug (Symbolfoto)

Ein Flugzeug (Symbolfoto)

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitagmittag die Klagen von Anwohnern aus der Umgebung des Flughafens Düsseldorf sowie der Städte Kaarst, Meerbusch und Ratingen gegen die Errichtung von weiteren Vorfeldflächen auf dem westlichen Betriebsgelände des Flughafens abgewiesen. Dort sollen bis zu 14 Flugzeuge geparkt werden.

Zur Begründung seiner Urteile hat das Gericht ausgeführt: Das Erweiterungsvorhaben sei zum einen mit Rücksicht auf im zentral-östlichen Bereich entfallende Stellplatzpositionen und zum anderen zwecks effektiverer und sichererer Verkehrsgestaltung des Flughafens gerechtfertigt. Den Auswirkungen, die von dem Erweiterungsvorhaben ausgingen, komme demgegenüber kein erhebliches Gewicht zu. Die Lärm-, Schadstoff-, Geruchs- und Lichtemissionen seien geringfügig oder nicht erheblich. Auf eine von den Klägern geltend gemachte Zunahme an Flugbewegungen komme es nicht an, da eine solche dem Erweiterungsvorhaben nicht zuzurechnen sei, weil auch mit den bestehenden Vorfeldflächen das künftige Verkehrsaufkommen bewältigt werden könnte. Ebenso wenig liege ein Verstoß gegen den so genannten Angerlandvergleich vor, weil dieser die Errichtung von Vorfeldflächen innerhalb des bestehenden Flughafengeländes nicht ausschließe.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

(tb)
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