Meerbusch FDP will Radabstellplätze bei Neubauprojekten zur Pflicht machen

Meerbusch · Die Meerbuscher FDP schlägt vor, bei Bauprojekten in Meerbusch künftig zur Pflicht zu machen, dass Fahrradabstellplätze vorgehalten werden. In einem Schreiben für den Planungs- und Liegenschaftsausschuss, der am 21. Juni wieder tagt, verweist FDP-Fraktionschef Klaus Rettig darauf, dass es eine solche Regelung bisher nicht gibt. "Man sieht, dass an verschiedenen Stellen in Meerbusch Stellplätze fehlen und Fahrräder wild geparkt werden." Rettig weist etwa auf den Bommershöfer Weg vor dem Sozialamt hin. "Da kommt man manchmal als Fußgänger überhaupt nicht mehr vorbei." In einer Satzung, so schlägt Rettig vor, sollte die Stellplatzfrage geklärt werden. Diese Satzung solle nicht nur darstellen, wie viele Stellplätze nötig sind, sondern auch, in welcher Form die Stellplätze gestaltet sein sollen, welche Größen gefordert werden.

 Auch im Winter kann man Rad fahren - eine gute Beleuchtung und griffige Reifen sollten dabei allerdings selbstverständlich sein.

Auch im Winter kann man Rad fahren - eine gute Beleuchtung und griffige Reifen sollten dabei allerdings selbstverständlich sein.

Foto: jumo

Im Zuge dieser Recherche sei er auch darauf aufmerksam geworden, dass eine plausible Meerbuscher Regelung auch für die Pkw-Stellplätze fehlt. Die Stadtverwaltung würde sich nach der "wohl ausgelaufenen" Landesbauordnung richten. Dort sei zu Beispiel ein Stellplatz pro Wohnung vorgesehen. "Ich finde, wir sollten uns Städte wie Münster zum Vorbild nehmen", sagt Rettig. Dort würde sich die Zahl der geforderten Stellplätze für Pkw an der Größe der Wohnung orientieren.

Wenn keine Stellplätze für Fahrräder oder Autos eingerichtet werden können, soll eine "Ablösesatzung" helfen - damit wird der Bauherr verpflichtet, Stellplätze auf öffentlichem Grund zu finanzieren. Für Pkw sei die entsprechende Satzung, die sich auf Landesregelungen bezieht, gegebenenfalls zu aktualisieren, sagt Rettig. Für Fahrräder sollte sie neu geschaffen werden, etwa nach dem Beispiel der Stadt Oberursel. Dort beträgt der Ablösebetrag für Fahrradstellplätze 1000 Euro je Stellplatz.

"Grundsätzlich sollte so eine Ablösesatzung nicht zum Tragen kommen, weil der Investor selbst Platz vorhält. Das wäre nur etwas für den Notfall", sagt Rettig.

(RP)
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