Meerbusch Fahndung bei Facebook

Meerbusch · Die Polizei geht mit der Zeit: Die Fahndung nach Tätern mit Hilfe der Daten sozialer Netzwerke sei "gängige Praxis", bestätigt das Innenministerium. Eine Facebook-Seite der Kreispolizei wäre jedoch rechtlich nicht zulässig.

Kriminelle, die bei einem Diebeszug etwa auf einem Meerbuscher Autohausgelände gefilmt werden, könnten bald eine böse Überraschung erleben. Zumindest, wenn sie über ein mit gut erkennbaren Bildern bestücktes, öffentliches Profil in einem der großen Internet-Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ verfügen — und wenn es einem findigen Ermittler gelingt, einen der Straftäter anhand seines Online-Profils eindeutig zu identifizieren. Facebook erleichtert eine solche Suche mit einer eigenen Gesichtserkennungs-Software.

Die Kreispolizei verweist bei Fragen zur "Fahndung mittels Facebook" gleich ans NRW-Innenministerium. Dessen Sprecher Alexander Priem bestätigt, dass die Recherche der Beamten in sozialen Netzwerken "gängige Praxis" und eine durchaus "realistische Methode" sei, um Täter zu identifizieren. "Die Polizei nutzt natürlich bei ihrer Ermittlungsarbeit alle Informationen, die sie auf legalem Wege erlangen kann", so Priem.

Suche nach EC-Karten-Betrügern

Dass die Kreispolizei bei Öffentlichkeitsfahndungen Online-Medien als Multiplikatoren nutzt, ist inzwischen selbstverständlich. Phantombilder und Täter-Fotos sind nach richterlicher Freigabe auf der Polizei-Homepage verfügbar und werden neben dem Abdruck in der Zeitung auch von elektronischen Medien wie RP Online verbreitet. Das passierte etwa, nachdem Unbekannte im Mai Geldautomaten in Büderich manipuliert hatten und dabei fotografiert worden waren. Gelegentlich wird so auch nach Vermissten gesucht.

Ein eigenes Facebook-Profil der Meerbuscher oder Kreis-Neusser Polizei gibt es nicht. Und das, obwohl dadurch Bilder von Tätern oder Vermissten per Knopfdruck sekundenschnell einem großen Kreis von Internetnutzern gezeigt werden könnten. Dem besteht jedoch ein rechtliches Problem entgegen, erläutert der Ministeriumssprecher: Netzwerke wie Facebook unterliegen nicht den deutschen, sondern den davon abweichenden US-Datenschutzregeln. So lässt sich Facebook etwa Rechte an allen eingestellten Bildern abtreten.

In Hamburg hat die "Facebook Fahndung" übrigens schon einmal funktioniert: Ein Drängler aus der Hansestadt, der bei Münster geblitzt wurde, bekam es mit einem findigen Beamten des Ordnungsamtes zu tun: Mit dem Beweisfoto aus der Blitzanlage in der Hand durchsuchte er Facebook, fand den Schuldigen, der dort sein Bild eingestellt hatte. Die Ausrede "Ich bin nicht selbst gefahren" zog nicht mehr. Der Mann musste 400 Euro zahlen und bekam vier Punkte in Flensburg.

(RP)
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