Meerbusch EU gegen Kreisverkehr-Kunst

Meerbusch · Eine EU-Verordnung empfiehlt den Abbau von Kunstwerken in Kreisverkehren für mehr Verkehrssicherheit. In Baden-Württemberg wurde jetzt das erste Kunstwerk abgebaut. Droht auch Meerbusch der Kunst-Kahlschlag?

 Gleich dreimal rasten Autofahrer in das Kunstwerk "Transatlantikbrücke" am Kreisverkehr an der Uerdinger Straße.

Gleich dreimal rasten Autofahrer in das Kunstwerk "Transatlantikbrücke" am Kreisverkehr an der Uerdinger Straße.

Foto: Ulli Dackweiler

Die EU-Verordnung 2008/96/EG trägt den Titel "Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur". Sie dient einem verkehrspolitischen Ziel, das im "Weißbuch Verkehr" der Europäischen Union festgehalten wurde: Bis zum Jahr 2050 soll die Anzahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen null betragen. "Vision Zero" nennt die EU das hehre Ziel. Um es zu erreichen, zählt die Verordnung bei den potenziellen Abhilfemaßnahmen auch die "Beseitigung von neben der Straße befindlichen feststehenden Hindernissen" auf.

 Das Land NRW will einzelfallbezogen prüfen. Das

Das Land NRW will einzelfallbezogen prüfen. Das

Foto: Boris Schmidt

Noch ist die Verordnung aus dem Jahr 2008 nicht in allen Bundesländern in nationales Recht umgesetzt worden. Baden-Württemberg erließ im vergangenen Jahr auf Grundlage der EU-Verordnung den so genannten Kreisel-Erlass. Seit November sind in Baden-Württemberg "starre Hindernisse" in außerörtlichen Straßenkreiseln nicht mehr erlaubt. In Rottweil-Neufra beispielsweise wurde vor wenigen Tagen Kunst auf dem Kreisverkehr abgebaut. Auch in Zerfen in Rheinland-Pfalz wurde nach einem tödlichen Unfall Kunst im Kreisverkehr entfernt.

NRW setzt auf Sicherheitsaudits

Ernst Trapp, Leiter des Fachbereichs Tiefbau, ist die Problematik bekannt. "Grundsätzlich soll die Kunst ja beachtet werden. Insofern ist schon ein Risiko da, dass sie den Autofahrer vom Verkehr ablenkt." Eine Maßgabe aus dem Verkehrsministerium hat er aber bisher noch nicht erhalten. Einen "Kreisel-Erlass" wie in Baden-Württemberg gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht. Drei Kreisel in Meerbusch fallen in den Aufgabenbereich von Trapp, die übrigen Kreisverkehre befinden sich auf Landstraßen in der Verantwortung des Landesbetriebs Straßenbau.

"Ein Erlass wie in Baden-Württemberg ist in NRW nicht geplant", berichtet Mirjam Grotjahn, Sprecherin des NRW-Verkehrsministeriums. In der Richtlinie gehe es um generelle Vorgaben. "Vieles davon ist in NRW schon lange umgesetzt, etwa die Einführung eines Sicherheitsaudits", so Grotjahn. So werde in NRW jeweils im Einzelfall im Rahmen eines Sicherheitsaudits geprüft, wie ein Kreisverkehr gestaltet werden sollte, damit er sicher ist. "Das kann durchaus bedeuten, dass in dem einen Kreisel kein Hindernis oder hartes Kunstwerk aufgestellt werden darf", erklärt Grotjahn.

Am Kreisverkehr in Lank an der Uerdinger Straße/Mittelstraße gab es bereits eine Unfallserie. Innerhalb nur eines halben Jahres fuhren gleich drei Autofahrer in das Kunstwerk "Transatlantikbrücke" des Lank-Latumers Christian Forsen. "Komisch war das schon, dass gleich drei Autofahrer dort die Kontrolle über ihre Pkw verloren haben", sagte der Leiter der städtischen Rechtsabteilung nach der Unfallserie im Jahr 2006. Die Stadt installierte Warnbaken und Katzenaugen — und ließ das Kunstwerk reparieren.

Wohl auch, weil es individuelle Gründe für die Unfälle gab: Ein Fahrer war betrunken, ein anderer mit hoher Geschwindigkeit in einem gestohlenen Fahrzeug auf der Flucht. Doch individuelle Gründe zählen für die EU nicht. Die Zahl null bei den Verkehrstoten soll erreicht werden. Dabei sei das individuelle Verhalten von Autofahrern nicht zu berücksichtigen. Im Klartext: Auch wenn der unverantwortlichste Raser alkoholisiert in einen Kreisel fährt, zählt allein die Frage, ob er beim Aufprall auf das darauf stehende Kunstwerk sterben könnte.

(RP)
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