Meerbusch Etat 2017: FDP will "Bürgergeld"-Topf streichen

Meerbusch · Meerbusch hat etwas, was andere Kommunen im Rhein-Kreis nicht haben: einen speziellen "Anti-Bürokratie-Etat" für kleinere Bau- und Reparaturprojekte. Nur wissen das offenbar noch nicht alle, für die die Position geschaffen wurde: die Meerbuscher Bürger nämlich.

Wenn der Stadtrat am Donnerstag den Haushalt für 2017 verabschiedet, wird das Thema wieder auf der Tagesordnung stehen. Die FDP will strikt sparen und den "Bürgergeld"-Topf schließen. Zu selten, sagen die Liberalen, werde dort hineingegriffen. Alle übrigen Fraktionen sind von der Idee, Bürger bei der Gestaltung der Stadt zu beteiligen und Distanz abzubauen, fest überzeugt.

Eingeführt wurde die Position 2015 auf Antrag der CDU - mit einem jährlichen Betrag von 50.000 Euro. Das Geld ist im Haushalt auf zwei Produkte aufgeteilt: "Baubetriebshof" und "Straße, Wege, Plätze". 2015 wurden dort zunächst rund 10.600 Euro entnommen - für Dog-Stations am Rudolf-Lensing-Ring, am Latumer See und am "Meerkamp" zum Beispiel. Oder für Sitzbänke am Bahnübergang Strümper Straße und am Neusser Feldweg. "Die Tendenz der Nutzung ist steigend", sagt Stadtsprecher Michael Gorgs. "2016 wurden bereits 13.500 Euro aus dem Konto Baubetriebshof abgerufen.

Dabei ist der Griff in den "Bürgergeld"-Topf an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen stehen die Mittel nur für Anschaffung von Sachen und Dienstleistungen bereit, die auf einen Bürgerwunsch zurückzuführen sind. Entsprechende Anträge müssen formlos schriftlich an die Stadtverwaltung gerichtet werden. Ein Anspruch auf Anschaffung oder entsteht dadurch nicht. "Vereine oder Verbände können keine Mittel beantragen, weil es um ein Angebot für die nicht organisierte Bürgerschaft geht", erklärt Gorgs. "Und die Höhe einer Einzelmaßnahme ist auf maximal 5000 Euro beschränkt."

Die bewilligten Projekte werden in der Regel von der Stadtverwaltung erledigt. Wird ausnahmsweise der Initiator der Bürgeranregung damit beauftragt, muss er über die Verwendung der bewilligten Gelder nachweisen. "Geachtet wird außerdem auch auf eine ausgewogene Verteilung der Maßnahmen - sowohl verteilt auf das Stadtgebiet, wie auf die Art der Maßnahme", sagt Gorgs. "Wichtig ist: Die Bürgerwünsche können nicht generell erfüllt werden, sie werden zuerst in der Verwaltung auf Machbarkeit und Zweckmäßigkeit für die Allgemeinheit geprüft. Die Verwaltung berichtet jedes Jahr über die Verwendung des Geldes."

(juha)
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