Meerbusch Erfolg für Meerbuscher Fluglärmgegner

Meerbusch · Nach Beschwerden des Meerbuscher Vereins "Bürger gegen Fluglärm" leitet die Bezirksregierung drei Verfahren gegen Fluglinien ein. Sie sollen nachts ohne die nötige Sondergenehmigung gestartet, beziehungsweise gelandet sein

 Im März zeigten die Meerbuscher Fluglärmgegner bei einer Demonstration im Düsseldorfer Airport Präsenz. Damals forderten sie unter anderem, dass Verstöße gegen das Nachtflugverbot schärfer geahndet werden sollten.

Im März zeigten die Meerbuscher Fluglärmgegner bei einer Demonstration im Düsseldorfer Airport Präsenz. Damals forderten sie unter anderem, dass Verstöße gegen das Nachtflugverbot schärfer geahndet werden sollten.

Foto: RP Online

Verstöße gegen das Nachtflugverbot sorgen in Meerbusch regelmäßig für Ärger. Fluggesellschaften, die in Düsseldorf außerhalb der offiziellen Flugzeiten starten oder landen, haben bislang durch die Behörden nur selten etwas zu befürchten — schließlich gibt es diverse Ausnahmeregelungen. Die Meerbuscher Fluglärmgegner gehen derweil mit gezielten Eingaben an die Aufsichtsbehörde gegen aus ihrer Sicht unerlaubte Nachtflüge vor. Mit Erfolg: Nach Beschwerden des Vereins "Bürger gegen Fluglärm" hat die Bezirksregierung jetzt drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie prüft nun die entsprechenden Flugbewegungen.

Es geht um Vorfälle in der zweiten Oktoberhälfte. Betroffen sind ein Air-Berlin-Flug nach Moskau und ein Flug der Gesellschaft EasyJet nach Basel. Beide Maschinen hoben am 19. Oktober nach 22 Uhr ab. "Beide Starts erfolgten ohne Genehmigung der örtlichen Luftaufsicht und somit unzulässig", teilt die Bezirksregierung mit. Auch die Landung einer Air-Berlin-Maschine aus Teneriffa am 25. Oktober nach Mitternacht habe ohne Genehmigung der Luftaufsicht der Bezirksregierung stattgefunden.

Das gleichzeitige Einleiten mehrerer Verfahren ist ungewöhnlich. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2011 brachte die Aufsichtsbehörde elf Verfahren auf den Weg, die in fünf Strafzahlungen mündeten. 2010 gab es drei Strafzahlungen. Wie hoch die eingenommenen Summen insgesamt waren, wollte die Bezirksregierung auf RP-Anfrage am Freitag nicht sagen. Es handele sich "um personenbezogene Daten, zu denen wir grundsätzlich keine Auskünfte erteilen", teilte eine Sprecherin mit. Daten zur Zahl der Verfahren in diesem Jahr lägen noch nicht vor. Die Bezirksregierung kann bei Verstößen von den Airlines bis zu 50 000 Euro verlangen. Offenbar sind die tatsächlich festgelegten Summen aber deutlich niedriger. Ein Beamter der Behörde ist auch nachts immer am Airport präsent, um notfalls Ausnahmegenehmigungen erteilen zu können. Es gibt dafür einige Regelungen (siehe Kasten): Beispielsweise gilt das Startverbot ab 22 Uhr nicht für Jets, die bereits um 21.50 Uhr keinen Holzblock mehr unter dem Vorderreifen haben — also gleich losrollen könnten. "Häufig erfolgt dann der Start noch weit nach 22 Uhr, womit die zum Schutz der Anwohner bestehende Regelung zwar rechtlich eingehalten, aber faktisch umgangen wird", kritisiert Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins "Bürger gegen Fluglärm". Die drei Fälle, die jetzt zu Ordnungswidrigkeitenverfahren führten, empfindet er als "unglaublich". Die Airlines setzen sich seiner Ansicht nach "einfach über die Nachtflugbeschränkungen hinweg". In Meerbusch sind vor allem Bürger in Büderich und den Rheingemeinden, aber auch in Lank-Latum von Geräuschemissionen startender oder landender Maschinen betroffen.

Air-Berlin-Sprecher Mathias Radowski erklärte gestern auf RP-Anfrage, dass die Gesellschaft streng darauf achte, die an den jeweiligen Flughäfen geltenden Vorgaben "sehr genau einzuhalten". Radowski: "Selbstverständlich ist, dass kein Flugzeug der Air Berlin landet oder startet ohne Genehmigung der zuständigen Flugsicherung."

(RP/ac)
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