Meerbusch Eine Stunde Parken kostet einen Euro

Meerbusch · Ab 1. September wird das Parken auf dem Dr. Franz-Schütz-Platz in Büderich nach langer Diskussion in den Gremien kostenpflichtig. Andere Flächen im Stadtgebiet sind nicht betroffen.

 Bislang gilt eine Ein-, Zwei- oder Dreistundenregelung auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz. Ab September muss bezahlt werden.

Bislang gilt eine Ein-, Zwei- oder Dreistundenregelung auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz. Ab September muss bezahlt werden.

Foto: Bauer

Der 1. September ist der Stichtag, ab diesem Datum muss für das Parken auf Büderichs zentralem Platz bezahlt werden. Im vergangenen Dezember war der entsprechende Gebührentarif durch den Rat beschlossen. "Am Mittwoch soll im Bau- und Umweltausschuss der endgültige Beschluss erfolgen", sagt Michael Assenmacher, Technischer Beigeordneter.

Läuft alles wie geplant, werden auf dem Platz zwischen Dorf- und Theodor-Hellmich-Straße sowie Büdericher Allee sieben Parkautomaten installiert. Die mögliche Parkdauer liegt zwischen 24 Minuten und drei Stunden, die Gebühr für eine Stunde beträgt einen Euro. Gab es bisher zusätzlich zu der mittels Parkscheibe kontrollierten in Ein-, Zwei- und Dreistundenzone eine Dauerparkzone für cirka 110 Pkw, sind jetzt 80 Dauerparkplätze vorgesehen: "Sie können für 45 Euro im Monat bei der Stadt beantragt werden." Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht, ebenso wenig hat der Dauerparkschein-Inhaber Anspruch auf einen Stellplatz. "Wer einen freien Platz in dieser Zone gefunden hat, legt den Dauerparkschein sichtbar ins Auto", so Assenmacher.

Für vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoff-Fahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wird freies Parken gewährt. Ebenso sind Fahrzeuge auf den Behindertenparkplätzen, Taxen und Carsharing-Fahrzeuge von den Parkgebühren befreit. "Meerbusch ist eine der wenigen Städte dieser Größe ohne eine kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung. Trotzdem sind weitere Flächen im Stadtgebiet nicht angedacht. Das würde die Einzelhändler strapazieren. Wir aber sind froh über den funktionierenden inhabergeführten Einzelhandel und wollen ihn unterstützen." Dazu sagt Andreas Galonska, Vorsitzender der Werbe- und Interessengemeinschaft Meerbusch-Büderich: "Die Parkgebührenpflicht tut dem Einzelhandel nicht gut. Der Anreiz zum Einkauf auch für Kunden aus anderen Ortsteilen und Städten fällt weg." Auch Wirtschaftsförderin Heike Reiß hat Bedenken: "Der Einzelhandel ist durch die neuen Rahmenbedingungen wie den Online-Handel sehr belastet. Deshalb haben wir ihn mit vielen Aktionen unterstützt. Parkgebühren unterlaufen unsere Bemühungen." Bereits im Vorfeld der Überlegungen um die Parkgebühren hatte IHK-Chef Jürgen Steinmetz gewarnt: "Das ist Gift für den Einzelhandel." Trotzdem betont Michael Assenmacher: "Wir wünschen keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel." Auch deshalb seien die Parkgebühren niedrig angesetzt. "Auch bei der bisherigen Parkscheibenregelung musste auf die Einhaltung der Zeiten geachtet werden, sonst gab es eine Verwarnung." Die Stadt überwacht auch in Zukunft den Parkplatz und die Parkscheine. Bezahlt werden muss konventionell mit Bargeld. "Um mit EC-Karte oder per App zu bezahlen, wären Stromleitungen oder WLAN-Anschlüsse nötig", erklärt der Technische Beigeordnete.

Gegebenenfalls könnte irgendwann nachgerüstet werden. Die Stadt hat sich bewusst gegen eine Schranke entschieden: "Wenn sie beschädigt wird oder Defekte aufweist, vergeht viel Zeit, bis ein entsprechendes Serviceunternehmen vor Ort ist." Wenn die Parkgebührenordnung wie geplant morgen beschlossen wird, erfolgt eine Ausschreibung für die Parkscheinautomaten. "Wir gehen von einer fristgerechten Lieferung vor dem 1. September aus", sagt Michael Assenmacher. Er ergänzt: "Der Aufwand rechnet sich für die Stadt. Die zusätzlichen Einnahmen werden sich auf etwa 117.000 Euro belaufen."

(RP)
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