Meerbusch Bürger-Daten: Stadt nimmt 30 000 Euro ein

Meerbusch · Sollte das umstrittene Meldegesetz in Kraft treten, dürfte die Stadt Meerbusch die Adressen ihrer Bürger an Adresshändler und Werbefirmen verkaufen, sofern der Einwohner nicht ausdrücklich widerspricht. Schon heute gibt die Stadt auf gesetzlicher Grundlage die Adressen der Meerbuscher Bürger an Inkassobüros, Versandhäuser, Kreditinstitute, Online-Händler und andere Unternehmen weiter.

Ärger um neues Meldegesetz: Das geschieht mit Ihren Daten
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Foto: dapd, Clemens Bilan

Heiko Bechert, Fachbereichsleiter Bürgerbüros, bestätigte auf RP-Anfrage, dass das Einwohnermeldeamt im vergangenen Jahr rund 4200 Auskünfte erteilt hat. "Wir schätzen, dass pro Monat rund 350 Auskünfte gegeben werden", sagte Bechert. Eine genaue Statistik über die Zahl der erteilten Auskünfte führt die Stadt Meerbusch nicht.

Sieben Euro verlangt die Stadt für eine so genannte einfache Meldeauskunft, die lediglich Namen und Anschrift enthält. Zehn Euro kostet die so genannte erweiterte Meldeauskunft, die beispielsweise auch Daten wie Familienstand, Geburtsdatum, Geschlecht, frühere Adresse und auch frühere Familiennamen enthält. Wer sie beantragt, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen. Beide Auskunftsarten müssen schriftlich beantragt werden. Damit erzielte die Stadt im vergangenen Jahr mehr als 30 000 Euro Einnahmen.

"Das Geld wandert in den allgemeinen Gebührentopf", berichtet Bechert. Allerdings betrachte die Stadt Meerbusch die Bürger-Daten nicht als Einnahmequelle, betont der Fachbereichsleiter. "Dahinter stecken ja auch entstandene Kosten, zum Beispiel fürs Porto oder für die Verbuchung." Für kommerzielle Adresshändler seien die Meldeauskünfte nicht attraktiv, beruhigt Bechert. "Dafür sind die Gebühren einfach zu hoch." Außerdem sei die Weitergabe der per Meldeauskunft erhaltenen Daten untersagt. Überprüfen kann die Stadt Meerbusch das aber nicht. Bechert: "Adresshändler nutzen eher Preisausschreiben, um an persönliche Daten zu gelangen."

Die Zahl der Meldeanfragen sei angestiegen, seit Nachsendeaufträge bei der Post kostenpflichtig gemacht wurden. "Viele Leute sparen sich das, erhalten dann eine Zahlungserinnerung nicht." Wer bei der Stadt eine Übermittlungssperre seiner Daten beantragt, muss einen guten Grund haben. Im Formular heißt es: "Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im Falle einer Sie betreffenden Auskunftserteilung Ihnen oder einer anderen Person Lebensgefahr oder andere schwerwiegende Gefahren drohen, können Sie ... die Einrichtung einer Übermittlungssperre beantragen."

(RP/rl)
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