Unfall in Langst-Kierst Betrunkener Radfahrer stürzt und verletzt sich schwer

Langst-Kierst · Ein offenbar betrunkener Radfahrer hat sich in der Nacht zum 1. August bei einem Alleinunfall verletzt. Die Polizei weist darauf hin, dass alkoholisiertes Fahrradfahren gefährlich ist und ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann.

 Alkohol im Straßenverkehr ist gefährlich - auch auf dem Fahrrad.

Alkohol im Straßenverkehr ist gefährlich - auch auf dem Fahrrad.

Foto: dpa/Soeren Stache

In der Nacht zu Sonntag gegen 23.40 Uhr war ein 64-jähriger Düsseldorfer mit seinem Fahrrad auf der Langster Straße in Richtung Düsseldorf unterwegs und kam, offenbar ohne fremdes Einwirken, zu Fall. Anwohner hatten den Unfall beobachtet und riefen die Polizei. Die Rettungskräfte brachten den verletzten 64-Jährigen in ein Krankenhaus.

Bei ihrer Ankunft am Unfallort stellten die Einsatzkräfte der Polizei beim Fahrradfahrer Alkoholgeruch fest. Der Düsseldorfer musste sich im Krankenhaus einer Blutprobe unterziehen. Weitere Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich für weitere Hinweise beim Verkehrskommissariat Kaarst (Rufnummer 02131-3000) zu melden.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt ist und für die Fahrer und andere sehr gefährlich sein kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt ab 1,6 Promille entzogen werden kann. Eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie nahezu uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Aber bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn beispielsweise in Schlangenlinien gefahren wird oder es zum Unfall kommt.

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