Meerbusch Betreuungsgeld - keine Zeit für Testlauf

Meerbusch · Meerbuscher Eltern müssen die 100 Euro beim Rhein-Kreis Neuss beantragen. Die Kreisverwaltung hofft, dass alles klappt. Die entsprechende Software sollte erst in der Nacht zu heute aufgespielt werden. Einen Testlauf gab's nicht

 Die Mitarbeiter der Elterngeldstelle beraten auch zum Betreuungsgeld: Dezernent Tillmann Lonnes (v.r.),Bernadette Koegeler, Elisabeth Neukirchen, Petra Fliegen, Monika Masloff und Dienststellenleiter Klaus Teichert (vorne).

Die Mitarbeiter der Elterngeldstelle beraten auch zum Betreuungsgeld: Dezernent Tillmann Lonnes (v.r.),Bernadette Koegeler, Elisabeth Neukirchen, Petra Fliegen, Monika Masloff und Dienststellenleiter Klaus Teichert (vorne).

Foto: Rhein-Kreis

Nur 43 Anträge für das neue Betreuungsgeld sind bisher bei der Elterngeldstelle des Rhein-Kreises in Neuss, Königstraße 32—34, eingegangen. Die Zahl derer, die Anspruch auf die monatlich 100 Euro haben, dürfte aber deutlich größer sein. Denn von heute an haben alle Eltern, deren Kinder ab 1. August 2012 geboren sind und die keine öffentlich geförderte Betreuung wie Kita oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, das Recht, Geld für die Betreuung ihres Kindes zu beantragen.

In Zukunft gilt das Betreuungsgeld für Kinder ab dem 15. Monat und wird maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gezahlt. Das Gesetz, das von der CSU vorangetrieben und von der Bundesregierung gegen den Widerstand von SPD, Grüne und Linke durchgesetzt wurde, sieht zudem vor, dass das Betreuungsgeld ab 2014 auf 150 Euro aufgestockt wird.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Kommunen und Kreise. Einige von diesen haben daher das Personal in den Elterngeldstellen aufgestockt. Nicht so der Rhein-Kreis: "Wir gehen davon aus, dass wir das mit den bisherigen fünf Mitarbeitern schaffen", sagte Kreis-Pressesprecher Daniel Oellers gestern. Wie lange die Beratung in Anspruch nehmen wird, müsse sich erst zeigen. "Auch, wie lange die Bearbeitung der Daten dauert, können wir noch nicht sagen", sagte Oellers. Der Grund: Das entsprechende Programm sollte erst in der Nacht zu heute auf die Computer aufgespielt werden. Einen Testlauf gab es daher nicht.

Von allzu langen Bearbeitungszeiten gehen die Mitarbeiter der Elterngeldstelle in Neuss aber nicht aus. Denn zum einen seien viele Daten schon durch die Beantragung des Elterngeldes aufgenommen, zum anderen steht das Antragsformular für das Betreuungsgeld bereits auf der Homepage des Kreises und kann fertig ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden (www.rhein-kreis-neuss.de). "Zu dem Formular gibt es online auch ein Info-Blatt, das alle wichtigen Schritte und Bedingungen erklärt", sagte Oellers. Ist der Antrag dann ordnungsgemäß ausgefüllt und abgegeben, kann das Betreuungsgeld auch noch drei Monate rückwirkend gezahlt werden, teilte der Rhein-Kreis mit.

(RP)
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