Meerbusch Behindertenparkplätze - "Aktiven" beschweren sich beim Land

Meerbusch · Unberechtigtes Parken auf einem Platz, der für Schwerbehinderte reserviert ist - das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die eigentlich nicht nur mit einem Bußgeld, sondern auch mit dem sofortigen Abschleppen des Fahrzeugs bestraft wird. Letzteres passiert in Meerbusch allerdings nur selten, wie die Ratsfraktion der "Aktiven" auf Anfrage beim zuständigen städtischen Ausschuss erfuhr. "Die Aktiven" haben sich deshalb nun mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für die Belange der Behinderten Nordrhein-Westfalen, Elisabeth Veldhues (SPD), gewandt und um eine Stellungnahme gebeten.

"Schwerbehinderte können sich außerhalb ihres Wagens oft nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung fortbewegen", sagt Christian Staudinger-Napp, Fraktionsvorsitzender der "Aktiven". "Der ihnen vorbehaltene Parkraum muss deshalb ungeschmälert zur Verfügung stehen, was nur durch zügiges und konsequentes Abschleppen effektiv erreicht wird. Nur das Ordnungsgeld zu verhängen, reicht nicht aus."

Die Stadt rechtfertigt den regelmäßigen Verzicht auf dieses Abschleppen mit Beobachtungen der Verkehrsüberwachung und einem Mangel an eingegangenen Beschwerden. Beides habe nicht darauf schließen lassen, dass die Schwerbehinderten durch die Falschparker nicht mehr hinnehmbar beeinträchtigt seien, heißt es im Sitzungsprotokoll des zuständigen Ausschusses vom 22. September.

Genau das sehen "Die Aktiven" allerdings anders: Ihre Anfrage an den Ausschuss stellten sie nach eigenen Angaben nämlich erst, nachdem massive Beschwerden schwerbehinderter Meerbuscher Bürger an sie herangetragen wurden.

Die Fraktion erhofft sich jetzt von Veldhues eine Stellungnahme zum Thema, um "dem negativen Zeitgeist einiger Autofahrer entgegenzutreten und einen ausufernden Missbrauch zu unterbinden", wie Staudinger-Napp sagt.

In ihrem Schreiben zitieren "Die Aktiven" zudem eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge das verbotswidrige Parken auf einem Behindertenparkplatz durchaus regelmäßiges Abschleppen rechtfertige.

Christian Staudinger-Napp zufolge passt das Vorgehen der Meerbuscher Verkehrsbehörden allerdings ins Bild: "Nach unseren Erkenntnissen gibt es in Nordrhein-Westfalen keine andere Stadt, die das Thema derart verharmlost, anstatt sich schützend vor den schwerbehinderten Personenkreis zu stellen", sagt er.

(kess)
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