Bürgermonitor A57 bei Bovert: Wenn nachts der Verkehr braust

Osterather Anwohner vermisst Lärmschutzwall an der Autobahn.

 Ohne Lärmschutz hält der Verkehr auf der A57 die Anwohner in Bovert wach.

Ohne Lärmschutz hält der Verkehr auf der A57 die Anwohner in Bovert wach.

Foto: Angelika Kirchholtes

Wenn Lothar Grebe nachts in seinem Bett liegt und der Wind aus Süd oder Südost kommt, fällt ihm das Schlafen schwer. Denn von der A57 dringt der Lärm des Verkehrs bis zu seinem Haus in Osterath-Bovert. Dieses liegt am Ortsrand, direkt hinter den Tennisplätzen des TC Bovert. Zwischen der Bebauung und der Autobahn liegt lediglich ein plattes Feld. „Warum wurde der Lärmschutzwall, der die Autobahnauffahrt Bovert einhaust, nicht 200 Meter länger gemacht?“ fragt er. Dann könnte auch er ruhig schlafen.

Grebe hat sich mit dieser Frage an diverse Stellen gewandt, an die Bezirksregierung Düsseldorf, den Landesbetrieb Straßen NRW und zu guter Letzt an den Landesverkehrsminister Hendrik Wüst, dessen Antwort allerdings noch aussteht.

Die Antworten, die er bekommen hat, befriedigen ihn allerdings nicht. So schrieb ihm Ricardo Weber von Straßen NRW: „Der Lärmschutzwall wurde nicht verlängert, weil es aus lärmtechnischer Sicht nicht erforderlich war.“ Bei der durchgeführten Berechnung seien die relevanten Faktoren wie Verkehrsmengen, zulässige Geschwindigkeit, Beschaffenheit der Straßenoberfläche, Steigung, Abstand zwischen Straße und Bebauung, die LKW-Anteile sowie topografische Gegebenheiten berücksichtigt worden.

Des Weiteren sei auch zu Gunsten der Anlieger von einer mittleren Windsituation von drei Metern pro Sekunde ausgegangen worden. Die Dimensionierung des Lärmschutzes sei für eine Verkehrsbelastung von bis zu 83.900 Autos pro 24 Stunden berechnet, was bis heute nicht erreicht werde. Die Grenzwerte für Lärmvorsorge betrügen für Wohngebiete 59 Dezibel am Tag und 49 Dezibel in der Nacht.

So weit so gut. Was Lothar Grebe nicht verstehen kann, ist, dass der effektive Lärm bei bestimmten Windrichtungen nicht gemessen wird und also auch keine Rolle spiele. Dass die Grenzwerte einzig nach Vorschriften berechnet werden und Windrichtungen keinen Einfluss haben, sei schlechthin ein Witz, meint er. Er fordert, dass Lärmmessungen durchgeführt werden und der tatsächliche Lärm Grundlage für ein weiteres Teilstück des Lärmschutzwalls an der A57 im Bereich Bovert sein müsse. Alternativ schlägt er vor, dass die Geschwindigkeit auf dem betroffenen Teilstück aus Lärmschutzgründen reduziert werden solle. Ein Tempolimit gäbe es beispielsweise auf der A52 bei Büderich, wo tagsüber Tempo 80, ab 20 Uhr sogar Tempo 60 gelte.

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