Urteil am Landgericht Düsseldorf Fünf Jahre Haft nach Messerattacke

Der 34-jährige Meerbuscher soll in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden. Bei der Urteilsverkündung am Montag hatte er erneut für einen Eklat gesorgt und das Opfer aufs Übelste beschimpft. Er kann noch in Revision gehen.

 Das Foto zeigt den Angeklagten am ersten Verhandlungstag. Damals versteckte er sein Gesicht hinter einem Aktenordner.

Das Foto zeigt den Angeklagten am ersten Verhandlungstag. Damals versteckte er sein Gesicht hinter einem Aktenordner.

Foto: Marc Pesch

Sieben Monate nach einer Messerattacke auf der Neusser Furth muss der Angeklagte nun für lange Zeit ins Gefängnis. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den 34-jährigen Mann, der in Neuss aufgewachsen war und zuletzt in Meerbusch gewohnt hatte, am Montag zu fünf Jahren Gefängnis. Gleichzeitig ordnete Richter Reiner Drees die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Anstalt an. Der Mann soll erst wieder auf freien Fuß gesetzt werden, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

Mehrfach schon hatte der vielfach vorbestrafte Mann in dem Verfahren für große Aufregung gesorgt, am Montag kam es erneut zu einem Eklat. Kurz vor Ende der Urteilsbegründung sprang der schwer bewachte Angeklagte auf und beschimpfte das Opfer aufs Übelste. „Du Hure! Du Nutte!“, schrie er seine Ex-Freundin im Zuschauerraum an. „Du bist weg, bevor ich aus dem Gefängnis bin.“ Damit drohte er der zierlichen Frau ganz unverhohlen damit, sie umzubringen. Wachleute führten den Angeklagten daraufhin auf Anordnung des Richters schnurstracks ins Hausgefängnis, anschließend wurde die Urteilsverkündung ohne den 34-Jährigen fortgesetzt.

Richter Reiner Drees sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober vergangenen Jahres seine Ex-Freundin auf der Christian-Schauerte-Straße mit einem Messer am Hals verletzt hatte. Eine Tötungsabsicht habe man ihm jedoch nicht nachweisen könne. Von dem Angeklagten gehe jedoch eine erhebliche Gefahr aus, dies würden auch seine Ausraster im Prozess belegen. Er sei deshalb neben seiner Zeit im Gefängnis auch in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen. „Eine Entlassung aus der psychiatrischen Anstalt kann erst erfolgen, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgeht“, urteilte das Gericht.

Diese Maßnahme dürfte für das Opfer zumindest eine kurzfristige Beruhigung sein. „Meine Mandantin hat große Angst vor dem Angeklagten“, erklärte die Anwältin der jungen Frau, Karin Roth. „Sie fürchtet sich schon jetzt vor der Zeit, wenn er wieder aus der Haft entlassen wird. Meine Aufgabe wird es sein, sie auch psychisch darauf vorzubereiten. Das wird nicht einfach.“

Der Angeklagte selbst hatte während des Verfahrens immer wieder wirre Aussagen von sich gegeben. Unter anderem hatte er behauptet, seine Ex-Freundin habe Nacktfotos von ihm ins Internet gestellt und ihn vergewaltigt. Auch würde sie mehrere „Albaner“ schützen, die ihn übel verprügelt hätten. Das Gericht vermochte für die merkwürdigen Schilderungen des Mannes keine Anhaltspunkte zu finden.

Gegen das Urteil kann der 34-Jährige aus Meerbusch noch in Revision gehen. „Ich gehe fest davon aus, dass er dies auch machen wird“, sagte die Nebenklage-Anwältin Karin Roth. „Er wird dieses Urteil nicht hinnehmen.“

Sollte es tatsächlich so kommen, müsste sich der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung beschäftigen. In jedem Fall bleibt der Angeklagte bis zur endgültigen Rechtskraft des Urteils in Haft.

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