Meerbusch In Zahlen 32.320 Euro für die Stadtranderholung

Meerbusch · Erziehungs- und Familienberatung, Jugendheime, Kindertagesstätten, Spielplätze, der finanzielle Aufwand, Sozialhilfeausgaben und Flüchtlinge: All das wird im Statistischen Jahrbuch der Stadt Meerbusch von 2015 zum Thema "Jugend und Soziales" behandelt.

Insgesamt wurde in 306 Fällen eine Erziehungs- und Familienberatung durchgeführt. Das sind 35 weniger als noch 2012. Die Zahl der abgeschlossenen Fälle beträgt 183. In Meerbusch gab es 2015 vier Jugendheime und 25 Kindertagesstätten. Davon sind zehn in städtischer, fünf in katholischer, vier in evangelischer und fünf in anderer Trägerschaft. Insgesamt ergab das ein Angebot von 1713 Kitaplätzen, das sind 26 weniger als 2014.

Die Tagesbetreuungsplätze der Kinder über drei Jahren waren im letzten Jahr mit einer Versorgung von 98,47 Prozent bei 1438 Kindern weitgehend gedeckt. Bei der Versorgung der Kinder unter drei Jahren sieht das anders aus. Es gab 366 Plätze, aber 1262 Kinder. Daraus ergibt sich eine Versorgung von nur 29 Prozent. Die Anzahl der Kinderspielplätze ist von 2005 bis 2015 von 59 auf 66 gestiegen.

Im Stadtgebiet gibt es sieben Jugend- und vier Wohlfahrtsverbände. Für die Förderung hat die Stadt 2015 368.147 Euro ausgegeben. Das sind 128.542 Euro mehr als 2013. Für Kinder und junge Volljährige und für die Inobhutnahme von Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wurden 2015 1.877.673 Euro ausgegeben. Das sind 511.727 Euro mehr als zwei Jahre zuvor. Des Weiteren wurden mit 159.498 Euro 26 Kinder in Familienpflegestellen finanziert.

In der Jugendpflege wurden 2015 32.320 Euro für die Stadtranderholung ausgegeben, 2013 waren es 39.709 Euro. In der Jugendgerichtshilfe gab es im vergangenen Jahr 375 Verfahren. Davon betrafen 173 Jugendliche.

Es gab 2015 33 Meldungen zur Kindeswohlgefährdung, wobei es in 54.54 Prozent der Fälle eine Fehlmeldung war. Die Stadt hat insgesamt 2.567.519 Euro für Sozialhilfeleistungen ausgegeben. Das bedeutet, unter Berücksichtigung der Einnahmen, Ausgaben von 43,95 Euro pro Einwohner.

An sonstigen Tätigkeiten gab es 2015 438 Antragsverfahren für Schwerbehindertenausweise und 167 Einbürgerungsanträge. Für freiwillige Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe wurden 244.374 Euro ausgegeben.

Der finanzielle Aufwand für die Flüchtlinge ist in Meerbusch von 1.879.940 Euro 2014 auf 3.858.132 Euro 2015 gestiegen. Das liegt an der erhöhten Belegung der Übergangswohnheime (337 Personen 2015), der gestiegenen Anzahl der Leistungsempfänger (339) und Zuweisungen (251).

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort