Leverkusen Zwei Wochen Arrest für Schläger

Leverkusen · Das Urteil ist rechtskräftig, beide Angeklagten nahmen es reumütig noch im Gerichtssaal des Jugendschöffengerichts an: Zu je zwei Wochen Jugendarrest wurden die Solinger im Alter von 21 und 17 Jahren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt - wegen einer brutalen Attacke auf einen Auszubildenden (20) aus Leichlingen. Tatort war im November 2015 die Eissporthalle an der Birker Straße in Solingen.

Eine fünfköpfige Gruppe Jugendlicher aus Leichlingen und Leverkusen - drei junge Frauen und zwei junge Männer - drehte mehr oder minder perfekt ihre Runden in der Halle. Bis eine Eislaufanfängerin (17) der Gruppe mit einem 17-jährigen Solinger zusammenstieß, der plötzlich vor ihr aufgetaucht war. Der - eigentlich als schneller Kufenflitzer bekannt - strauchelte kurz. Dann beleidigte der Platzhirsch die Leichlingerin übel und ranzte sie an: "Mach, dass Du hier wegkommst!"

Die Freunde der 17-Jährigen hatten die Szene aus einiger Entfernung beobachtet und über den etwas tollpatschig verursachten Zusammenstoß auf glattem Terrain gelacht. Das aber war dem Platzhirsch zu viel: Er fuhr vehement auf den 20-Jährigen zu, traktierte ihn mit Faustschlägen. Dessen Abwehrversuche nahm nun wiederum der 21-jährige Freund des Angreifers zum Anlass, sich einzumischen: Aber nicht etwa, um den Streit zu schlichten, sondern er fuhr den Leichlinger mit einem schweren Body-Check um, zog ihm die Mütze ins Gesicht und prügelte ebenfalls los. Was dann noch passierte, konnte vor Gericht nicht mehr genau rekonstruiert werden. Es hagelte weitere Faustschläge und auch Tritte mit Schlittschuhen gegen den Leichlinger. Auch dessen Begleiterin, die ihm zu Hilfe eilen wollte, ging zu Boden. Die Folgen waren schmerzhaft: Neben diversen Blutergüssen, Schürf- und leichten Schnittwunden erlitten beide Leichlinger auch noch schwere Gehirnerschütterungen. Der 20-Jährige kam ins Krankenhaus, blieb drei Tage stationär, war drei Wochen krank geschrieben. Das Gericht sprach nur deshalb keine Jugendstrafe aus, sondern beließ es bei einer Verwarnung mit Jugendarrest, weil das Duo geständig war, Reue zeigte, sich entschuldigte und gute Prognosen durch die Jugendgerichtshilfe attestiert bekam. Den Arrest können beide abwenden, wenn sie je 250 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen und an einem Training teilnehmen, um korrektes Sozialverhalten zu lernen.

(RP)
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