Leverkusen Zwei Jahre und vier Monate Haft für Kokainhändler

Leverkusen · Wegen einer Strafsache aus dem Mai 2005 musste sich jetzt ein 48-Jähriger vor dem Amtsgericht in Opladen verantworten. Erst 2014 war wegen des Falls Anklage erhoben worden, konnte der Beschuldigte doch nicht aufgefunden werden. Er hielt sich im Ausland auf - und muss nun wegen Drogenhandels für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Zweimal soll der Mann im Mai 2005 einen Kölner Drogenhändler, der bereits gesondert verurteilt wurde, mit Kokain versorgt haben. Jeweils 40 Gramm sollen die Päckchen gewogen haben, Gesamtwert: 2800 Euro.

Der 48-Jährige ließ sich nicht ein, schenkte das Vertrauen ganz seinen zwei Rechtsbeiständen. Der Händler aus Köln wurde sodann als Zeuge befragt. Er konnte oder wollte - das wussten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung nicht sicher einzuschätzen - nichts Konkretes zu dem Fall aussagen.

Er kenne den Angeklagten aber sehr wohl seit rund 20 Jahren. Er sei sich sicher, kein Kokain von dem Mann gekauft zu haben. Gleichwohl könne er sich angesichts seines eigenen Drogenkonsums aber auch nicht sonderlich gut an die damalige Zeit erinnern. "Ich kann es eigentlich auch nicht ausschließen", sagte er.

Sein Telefon wurde damals von der Polizei überwacht. Schriftliche Protokolle lagen dem Gericht auch gestern noch vor, Tonaufnahmen allerdings gab es nicht. Dabei soll der 51-Jährige mehrmals mit dem Angeklagten telefoniert und sich verabredet haben. Eine SMS, in der nach den bestellten "40..." gefragt wird, wurde dem Zeugen ebenfalls vorgehalten. "40 was? Flaschen Bier? 40 Gummibärchen?", gab dieser zurück.

So gering sein Wissen gestern, so groß war es noch bei der Polizeibefragung kurz nach seiner Festnahme im Jahr 2005. Schon da sprach er konkret von zwei Mal 40 Gramm Koks. Und nannte den 48-Jährigen mehrfach beim Namen - schlussendlich der Grund für die Erhebung der Anklage. In seiner Aussage in U-Haft beschrieb er den Mann auf der Anklagebank als "gefährlich" und "gut im Geschäft".

Das habe er zwar durchaus gesagt, gab der Zeuge zu, allerdings habe er auch Falschangaben gemacht, nur um Haftmilderung zu erlangen. Der Polizeikommissar, der ihn damals mehrfach verhörte und gestern als Zeuge auftrat, stützte diese Angaben. Er erklärte aber auch, die damaligen Aussage bezüglich des 48-jährigen Angeklagten schätze er als glaubwürdig ein.

Während die Staatsanwaltschaft den Tatbestand als erwiesen ansah, forderte die Verteidigung Freispruch. Das Gericht nahm sich viel Zeit, folgte dann der Staatsanwältin.

(RP)
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