Leverkusen WM ist kein Freispiel für Störer in Mietshäusern

Leverkusen · Laut und fröhlich, oder je nach Spielausgang auch laut und frustriert, kann es jetzt zur WM in manchen Mietshäusern zugehen. Doch die WM ist kein Freispiel für jedwede Störung: Darauf weist jetzt der Mieterverein Leverkusen hin, Geschäftsführer André Juffern erklärt: "Die Nachtruhe ab 22 Uhr gilt auch zur WM. Da ist die Rechtsprechung rigoros," betont der Jurist.

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Foto: Heinz-Friedrich Hoffmann

Wer sich durch zu laute Fußballübertragungen aus der nachbarlichen Wohnung um seinen Nachtschlaf gebracht fühle, habe mehrere Möglichkeiten zu reagieren: "Der erste Weg sollte das Gespräch mit dem Nachbarn sein", rät Juffern. Wenn dies nicht fruchte, dann solle der Mieter den Vermieter auf das Problem aufmerksam machen. Der könne den Störer dann anschreiben und in letzter Konsequenz auch abmahnen. "Und es bleibt immer noch der klassische Weg, die Polizei anzurufen", fügt der Jurist hinzu. "Wenn auch nur einer in einer Hausgemeinschaft auf der Nachtruhe besteht, dann kann der sich durchsetzen", sagt Juffern.

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Bei einer vergangenen WM hatte ein Fußballfan eine so große Fahne aus seinem Balkon gehängt, dass der Balkon unter seiner Wohnung gleich mit verhängt war. So etwas müssen sich Mieter nicht gefallen lassen. Sie sollten sich an den Vermieter wenden, falls sich der Fußballfan nicht einsichtig zeige, heißt es vom Mieterverein.

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Fußballfans haben aber auch einen gewissen Spielraum, verdeutlicht Juffern und appelliert an das gegenseitige Verständnis: "In den meisten Fällen hilft es, wenn man die Nachbarn mit zum Feiern einlädt, oder ihnen zumindest vorher ankündigt, dass es etwas lauter werden kann", rät Juffern.

Außerdem dürfen jetzt Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen auch in Mietshäusern in die Fenster gehängt werden. Flaggen dürfen angebracht werden, es darf aber dafür nicht in die Bausubstanz eingegriffen werden, heißt es vom Mieterverein. Fußballfans müssen sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbstständig machen, nicht herunterfallen und so Passanten verletzten oder Autos beschädigen können.

In der Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse sowie im Garten darf laut Juffern gefeiert werden. "Aber auch während der Weltmeisterschaft und einer Fußballübertragung muss auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Lachen, Schreien, Musik oder der Original-Fernsehkommentar werden im Freien viel stärker wahrgenommen als in der Wohnung bei geschlossenen Türen und Fenstern", verdeutlicht Juffern.

Mieterverein Leverkusen, Kölner Straße 39 bis 41, Tel.l. 02171-404070

(RP)
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