59-Jähriger ertrunken So gefährlich sind Leverkusens Badeseen

Leverkusen · Der Tod eines 59-jährigen Schwimmers im Silbersee wirft erneut Fragen nach der Sicherheit in den früheren Kiesgruben auf. Längst nicht überall ist das Baden erlaubt. Zudem gelten an den Seen klare Regeln. Und kontrolliert werden sie auch.

 Der Silbersee in Küppersteg aus der Vogelperspektive: An dem ehemaligen Baggerloch gibt es eine nicht überwachte Badestelle.

Der Silbersee in Küppersteg aus der Vogelperspektive: An dem ehemaligen Baggerloch gibt es eine nicht überwachte Badestelle.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Als Badegäste am vorvergangenen Sonntag den 59-Jährigen aus dem Wasser holten, war er bereits bewusstlos. Rettungskräfte reanimierten den leblosen Mann und brachten ihn ins Klinikum. Nach Angaben der Polizei überlebte er aber nicht. „Wir müssen von einem Badeunfall ausgehen“, sagte eine Polizeisprecherin nach Abschluss der Ermittlungen. Hinweise auf ein Fremdverschulden gebe es nicht.

Der neuerliche Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Gefahren in Naturseen, die zum Baden genutzt werden. In Leverkusen gibt es drei solcher Seen, die aus früheren Kiesgruben entstanden sind: Den Hitdorfer See und den benachbarten Stöckenbergsee sowie den Silbersee in Küppersteg, der sich in den großen und kleinen Silbersee teilt. Wie gefährlich sind sie? Was ist dort erlaubt, was verboten?

Gefahr beim Baden An einer Badestelle im Hitdorfer See ist das Baden erlaubt. Die DLRG überwacht den Bereich an warmen Tagen. Auch am großen Silbersee gibt es eine Badestelle. Auch dort ist Baden erlaubt, jedoch ohne Aufsicht und auf eigene Gefahr. Verboten ist das Baden am Stöckenbergsee, doch wird immer wieder beobachtet, dass sich nicht alle daran halten. In einem Merkblatt der Stadt wird ausdrücklich auf Gefahren hingewiesen: „Das Durchschwimmen des Sees ist u.a. wegen kalter Strömungen, Unterwasserpflanzen gefährlich und daher zu unterlassen.“

Der jüngste Badeunfall am Silbersee ist nicht der erste. Vor etwas mehr als einem Jahr hatten Polizeitaucher einen damals 41-jähriger Leverkusener tot aus dem Silbersee geborgen. Vorausgegangen war eine großangelegte Suchaktion mit Feuerwehrkräften, Spürhunden und Polizeihubschrauber. Der vermisste Mann hatte mit seinem Bruder (38) und weiteren Freunden am Großen Silbersee das Sommerwetter genossen, dabei floss offenbar auch Alkohol. „Gegen 20.30 Uhr hat sich der jüngere Bruder zum Nachschub-Holen auf den Weg gemacht“, berichtete ein Polizeisprecher. Als er gegen 21.45 Uhr mit dem Bier zurück zum See kam, war sein Bruder nicht mehr da. 20 Meter vom Ufer entfernt fand der 38-Jährige das Fahrrad des Vermissten, daneben Bekleidung, eine Kappe, kurze Hosen, Schuhe des 41-Jährigen. Der Bruder alarmierte die Rettungskräfte. Vier Jahre zuvor, im Sommer 2015, hatten Feuerwehrtaucher einen 20-Jährigen aus dem Großen Silbersee gerettet. Er wurde reanimiert, starb aber im Krankenhaus. Der junge Mann hatte mit Freunden von der Badestelle des Großen Silbersees ans gegenüberliegende Ufer schwimmen wollen und war dabei untergegangen.

Verbote Die Seenverordnung der Stadt aus dem Jahr 2004 stellt die Badeseen unter besonderen Schutz. 14 Verbote sind dort festgelegt, so etwa der Aufenthalt zwischen 22 und 7 Uhr, ebenso Campen, Zelten und Grillen. Am Großen Silbersee ist das Grillen testweise bis zum 30. September hinter dem Strandabschnitt erlaubt. Hunde sind von Mai bis Ende September generell untersagt, in der übrigen Zeit müssen sie angeleint bleiben. Lärm ist untersagt, Tongeräte ohne Kopfhörer sind verboten. Ebenso Modellboote, -flugzeuge oder -autos. Auch richtige Boote oder Surfbretter sind auf allen Seen nicht zugelassen. Das Tauchen ist nur mit Sondergenehmigung gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen bis zu 500 Euro belangt.

Kontrolle Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert laut Stadtverwaltung regelmäßig und „zu unterschiedlichsten Zeiten (auch an den Wochenenden) an allen Badeseen“. In der Zeit vom 12. Juni bis 29. Juli wurden insgesamt 72 Anzeigen wegen eines Verstoßes gegen die Seenverordnung gefertigt. Dabei ging es neben Verstößen gegen Schwimmverbote auch um unerlaubtes Grillen und laute Musik.

Wasserqualität Zum Schutz der Badenden entnehmen die Überwachungsbehörden während der Badesaison alle vier Wochen Wasserproben, die auf mikrobiologische Kenngrößen untersucht werden, um die bakterielle Belastung eines Badegewässers abzuschätzen. Wäre die Belastung zu hoch, also der Grenzwert überschritten, würde ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen.

Für den Hitdorfer See und den Großen Silbersee als zugelassene Badestellen liegen solche amtlichen Bewertungen vor. Beide sind derzeit mit „ausgezeichnete Wasserqualität“ eingestuft.

Die Bewertung findet sich im Netz unter

https://db.badegewaesser.nrw.de/badegewaesser-nrw/.

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